...und begabe sich nacher Arenberg...

Aus: Koblenzer Beiträge 9/10 Görresverlag Koblenz ISSN 1617-7053

Für die freundliche Abdruckerlaubnis danke ich vor allem dem Author Dr. Thomas Trumpp,
dem Görresverlag Koblenz und dem Stadtarchiv.
Veröffentlicht: Sa. 5.Juli 2003
Update:
Die Grenzbegehung des rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im Juni 1769 
Von Dr. Thomas Trumpp* 
 
Die Vorgeschichte des Koblenzer Stadtwaldes liegt weitgehend im Dunkeln. Umstritten bleibt, ob in der Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs II. von 1018 für den Trierer Erzbischof Poppo den als Zubehör zum Königshof Koblenz formelhaft aufgeführten Wäldern eine reale Zuordnung zugrunde lag. Sicher dagegen ist aufgrund der Simmerner "Geburtsurkunde" von 1198, dass es bereits vor 1198 einen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald gegeben hat: Einen bei Simmern gelegenen, partiell landwirtschaftlich genutzten Teil - partem marchie nostre iuxta Sevenburnen - überließen nämlich die Bürger von Koblenz im Mai 1198 den Nonnen in Schönstatt bei Vallendar gegen einen Jahreszins von 8 Schillingen Kölner Pfennige.1 Dabei erstreckte sich das an das Kloster Schönstatt verpachtete und nur zum Teil bewaldete Stück, ungefähr dem heutigen Walddistrikt Nonnheck entsprechend, im Osten bis zum Weg von Moosbach (ad viam de Mousbach). Es ist so richtig wie banal: dieser Weg bildete zugleich, wenigstens teilweise, die Westgrenze des dadurch etwas geschmälerten ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes.Während den Koblenzer Bürgern im relativ nahe gelegenen linksrheinischen Teil eine Reihe von Nutzungsrechten zustanden2, war dies im teilweise recht entfernt gelegenen rechtsrheinischen Teil des ehemaligen Koblenzer Stadtwaldes nicht der Fall. Hier sollten die Einnahmen aus dem Wald allein dem Koblenzer Stadtsäckel zufließen, welche jedoch geschmälert wurden von den zwar nur mündlich überlieferten, dafür aber um so hartnäckiger vertretenen Nutzungsberechtigungen, den Gerechtsamen, der vier ursprünglichen Augstgemeinden Arzbach, Eitelborn, Kadenbach und Neuhäusel sowie von Simmern und Immendorf. Es handelte sich dabei beispielsweise um die Holznutzung (Brenn- und Bauholz), Waldweide mit Auftrieb der Schweine- (Schmalzweide)

* Die Anregung zu diesem Beitrag erhielt ich von meinem Kollegen Hans Josef Schmidt, Leiter des Stadtarchivs Koblenz; verpflichtet bin ich in diesem Zusammenhang den Ausführungen meines Kollegen Michael Koelges M.A. (Stadtarchiv Koblenz) in: Unser Stadtwald. Die Grüne Lunge von Koblenz. Herausgegeben von der Stadt Koblenz. Redaktion: Willi K. Michels.Bad Ems 1993, S. 47—55, denen ich weitgehend folge. Danken möchte ich auch Frau Samira Teuteberg, Stadtarchiv Koblenz, für mannigfache Hilfe.
1 Georg Friedrich Böhn: Randbemerkungen zur Entstehung der Koblenzer Stadtgemeinde. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 19 (1993), S. 137—151, hier S. 141; Festschrift 800 Jahre Simmern. Beiträge zur Ortsgeschichte und Alltagskultur. Herausgeber: Ortsgemeinde Simmern. Redaktion: Thomas Trumpp, Sabine Hübner Bad Ems 1998, S 31—38,41; Thomas Trumpp Simmern und die Nonnenheck. Wege als Grenzen und Grenzen als Wege Spurensicherung auf dem Weg von Moosbach (Müsbach). In: Die Augst 9 (1999), S 15—29, hier S 15
2 Diese wurden 1563 in einer Waldordnung schriftlich festgeleg
t.

und Rindviehherden (Butterweide), Entnahme von Laubfutter und -streu, Gewinnung von Holzkohle und Pottasche und nicht zuletzt um die Niederwildjagd. Die Städtischen Waldförster, die nur Bauern und zum Theil Mitglieder der berechtigten Gemeinden waren, denen es bald an hinreichendem Ansehen, bald an gutem Willen mangelte, hatten nicht immer ihre Pflichten vor Augen: und so konnte es nicht fehlen, daß jene Gerechtsame in Holz- und Weidfrevel aller Gattungen ausarten.3 Das stetige Bevölkerungswachstum in diesen Anrainergemeinden führte zu einer immer stärkeren Beeinträchtigung, ja Verwüstung des Waldes und infolgedessen sowohl zu vielfältigen Streitereien als auch langwierigen Prozessen mit der Stadt Koblenz. Diese konnten letztlich erst beendet werden, nachdem der rechtsrheinische Teil des Koblenzer Stadtwaldes aufgrund des Friedens von Lunéville (1801) und des Reichsdeputationshauptschlusses (1803)4 an das Fürstentum Nassau-Weilburg, das spätere Herzogtum Nassau, gefallen war. Es fand eine Ablösung dieser kraft Gewohnheitsrecht ausgeübten Gerechtsamen auch dadurch statt, dass der neue Eigentümer diesen Gemeinden jeweils einen Teil des Waldes zur freien Verfügung überließ, allerdings erst nach der ausdrücklichen Zusage, in den benachbarten herzoglichen Walddistrikten keine Nutzungsberechtigungen mehr wahrzunehmen, in welcher Form auch immer. So kamen Simmern und Immendorf zu ihrem jeweiligen Gemeindewald Hümmerich5, Eitelborn zu seinem Gemeindewald Nierental, der heute Staatswald ist. Der Koblenzer Wald grenzt: gegen Morgen an die Kapellenhecken und den Reenser Wald; gegen Mittag an die Waldescher Felder; gegen Abend an die Tieflicher und Winninger Gemeindehecken; gegen Mitternacht an die Gemeinde Layerhecken, Brückbach und Ometzer [unmittelbar südwestlich der Karthause].6 Eine solch kurze, aber anschauliche Beschreibung des zusammenhängenden linksrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im Rhein-Mosel-Dreieck (ca. 1.650 ha)7 lässt sich nicht übertragen auf den verstreuten ehemaligen echtsrheinischen Koblenzer Stadtwald (ca. 1.000 ha)8.
3 Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (im Folgenden HHSTAW) Abt. 112,XIXa Nr. 13, Bl. 262 (Auszug aus einem Bericht der Hofkammer Weilburg an das Amt Ehrenbreitstein vom 10. Juli 1804).
4 Johann Nepomuk Longard: Die Secularisation des Kirchengutes in Teutschland durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 und der Paragraph 37 dieses Rezesses mit besonderer Beziehung auf die Stadt Koblenz. Eine reichsgeschichtliche Abhandlung. Coblenz 1856, S. 10-29, passim; mit einer vor dem Titelblatt eingehefteten Skizze "des der Stadt Coblenz gehongen Waldes jenseits des Rheins" [lediglich Augster Wald], deren äußerste Westgrenze nur bis Neuhäusel und nicht bis vor die Tore des westlich davon gelegenen Simmerns reichte.
5 Stadtarchiv Koblenz (im Folgenden StAK) 655,10 Nr. 3 (Die Absteinung der Hoheitsgrenze zwischen Preußen und Nassau, 1816-1863),hierin: Situationsplan über den Koblenzer Stadtwald Hümmerich, 1816, mit einer waldschneiße in immer geraden Richtung als Grenze zwischen dem Herzogtum Nassau (Simmern) und dem Königreich Preußen (Immendorf), die heute noch gut erkennbar ist. Der Situationsplan ist abgebildet bei Trumpp: Simmern (wie Anm. 1), S. 24 f.
6 StAK 623 Nr. 1250 (Darlegung über den gegenwärtigen Zustand des Koblenzer Stadtwaldes, 18. Jahrhundert). Vgl. dazu Landeshauptarchiv Koblenz (im Folgenden LHA Ko) Best. 700,47 Nr. 61 (Materialsammlung und Ausarbeitung zur Geschichte des Koblenzer Stadtwaldes im Nachlass Fritz Michel), ferner Unser Stadtwald (wie Anm. 1).
7 Karten des Ignaz von Wilmowsky von 1787 in StAK K Nr. 281 und von 1791 in LHA Ko Best. 702 Nr. 128.
Er bestand nämlich aus drei selbständigen Teilbereichen: Hümmerich, Augster Wald, Nierental, überwiegend mit natürlichen Grenzen (frontières naturelles), wie Bächen (Meerkatzbach/Moosbach/Raidelbach), oder mit Wegen (z. B. Butterweg), abgesehen von Gemarkungsgrenzen (z. B. bei der langen Grenze zum Montabaurer Markwald). Allerdings ergeben sich Schwierigkeiten, den Grenzverlauf des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im Einzelnen nachzuzeichnen oder gar abzuschreiten. Als Hauptprobleme erwiesen sich dabei die Verwerfungen bei den Straßenübergängen, besonders anschaulich bei der L[andstraße] 309 über den Alsbach, sowie die besiedelten oder wenigstens überbauten Gebiete, beispielsweise am Nordrand von Neuhäusel (Am Sauwald), oder die Neuaufteilungen der für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzten Flächen, wie zum Beispiel im Flurbereich "In der Wehbach" bei Kadenbach. Übrigens wurden auch die drei genannten Teilbereiche vor der ausgeprägten Klimaverschlechterung während der "kleinen Eiszeit" zum Ausgang des Mittelalters großflächig und intensiv landwirtschaftlich genutzt, worauf noch zahlreiche historische Namen von heutigen Walddistrikten verweisen, wie beispielsweise "Am Gebrannten", "Haberröther" und "Teufelswiese". Grenzbegehungen (Ganggeleite): In Anlehnung an die von 8 bis 87 durchnummerierten Grenzsteine auf der zeitgenössischen Karte des Grenzbegangs von 1769 mit meinem Nachtrag von 88-91 wird zum ersten Mal der Versuch unternommen, den Grenzverlauf des rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes auf einer Karte von heute voll und ganz darzustellen. Darüber hinaus ließ sich die Grenzlinie der Karte von 1769 dergestalt transparent machen, dass ich einige der dort eingetragenen Nummern entsprechend auf eine heutige Karte übertragen konnte. Völlig neu dabei ist: die Westgrenze des Augster Waldes, des bei weitem größten Teiles, reichte weiter nach Westen als bisher angenommen nämlich bis zum Weg von Moosbach - ad viam de Mousbach - vor den Toren Simmerns, wo übrigens lincker seits dieses Weges, in Richtung "Kalter Bach" zwischen den Walddistrikten "Nonnenheck" und "Halsloch", immer noch ein Koblenzer Stadtkronenstein steht (Nr. 20 / 17699 ). Obwohl ich mir in anderen Bereichen, beispielsweise am Nordrand von Neuhäusel, nicht ganz so sicher über den genauen Verlauf dieser Grenze bin, wurde dennoch die Veröffentlichung des gesamten Grenzverlaufs mit einer Länge von ca. 30 km gewagt. Sie soll den interessierten Laien eine erste Handreichung geben und den Fachkollegen einen Anreiz zur kritischen Auseinandersetzung wie fruchtbaren Weiterarbeit bieten. Dabei bin ich mir bewusst, dass dieser Grenzverlauf im Einzelnen von mir aus erheblichem zeitlichem Abstand festgelegt wurde. Wahrscheinlich sahen die Zeitgenossen das eine oder andere Detail anders,
8 Reinhold Spindler: Der Waldbesitz der Stadt Coblenz und seine Bedeutung in Vergangenheit und Gegenwart. Phil. Diss. Bonn 1925, S .
9 Thomas Trumpp: Koblenzer Stadtkronensteine im Augster Wald auf der Simmerner Gemarkung.
In: Die Augst 9 (1999), 5. 73—78, hier: S. 74. 25
bb.1 Die drei Teile des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Waldes: Hümmerich; Augster Wald und Nierental (jeweils Vogelperspektive und Abweichung von der Nordrichtung, [1769].

als der Historiker es heute sieht, der zwar den Zufälligkeiten in den noch erhaltenen und zugänglichen Unterlagen ausgesetzt ist, jedoch aus Quellen schöpfen kann, die früher noch gar nicht bekannt waren. Es gibt aber auch stumme und grundsätzlich verlässliche Zeitzeugen in Form der Grenzsteine: nicht zu übersehende, quaderförmige Koblenzer Stadtkronensteine aus Basalt, Mendiger Steine, von denen etwa ein Drittel noch erhalten ist, wenn sie heute auch nicht mehr alle an Ort und Stelle stehen. 10 Diese jeweils in
einem Rechteck endenden Grenzsteine trugen und tragen an der Vorderseite Krone und Kreuz, das Koblenzer Wappen: Die Krone erinnert an die unmittelbare Unterstellung der Stadt unter den König (Königshof), das Kreuz an ihre Zugehörigkeit ab 1018 zum Erzstift und späteren Kurfürstentum Trier. Für die genauere Festlegung des Grenzverlaufs kann zwischen zwei Koblenzer Stadtkronensteinen ein kleiner Läuferstein - graulicher spiziger Lauffer - stehen: 76 gäng [ca. 60 m] stunde ein Laufer, welcher auf den lezt-vorigen Cronen-Stein [65] zeigte und auch zugleich auf den nächsten Zuruckwieße. 142 gäng [ca. 115 m] weiter über den graben befande sich wiederum ein Cronen-Stein [66]. 
10 Thomas Trumpp: Koblenzer Stadtkronensteine im Augster Wald des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes. In: Die Augst 10 (2000), S. 69-78, hier S. 75 f.
 
Abb. 2 Die drei Teile des ehemaligen rechtsrheinischen Stadtwaldes Hümmerich, Augster Wald und Nierental. Übertragung auf eine Montage von Ausschnitten der beiden Topographischen Karten (jeweils 1:25000) 5512 Montabaur (1996) und 5612 Bad Ems (1995, 2000.

Gelegentlich kommen in diesem Zusammenhang auch zwei Läufersteine vor. Im Grenzbereich finden sich auch nassauische und / oder preußische Grenzsteine aus dem 19. Jahrhundert. Nassauische Grenzsteine sind quaderförmig und schlank, während bei den massigeren preußischen Grenzsteinen der Quader jeweils in einer sehr flachen Pyramide endet. Trotz aller strukturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen dem linksrheinischen und dem rechtsrheinischen Teil verkörperte der Koblenzer Stadtwald eine Einheit in der Vielfalt, bis die Stadt 1801/03 die ihr eigentümlich gehörige Waldungen Jenseits Rheins zunächst ganz an Nassau verlor. In der Vergangenheit führten Zwistigkeiten oder gar Konflikte über den genauen Grenzverlauf sowohl des diesseitigen als auch es jenseitigen Stadtwaldes erheblicher Ursachen halber zu jeweils vorerst in unregelmäßigen Abständen, dann grundsätzlich im Zehn-Jahres-Rhythmus abgehaltenen Grenzbegehungen der Stadt Koblenz mit verschiedenen
Anrainern. Besonderes Interesse gewinnt in diesem Zusammenhang das vom 13. bis 15. Juni 1769 durchgeführte Ganggeleit, weil es hierzu sowohl ein ausführliches Protokoll von 146 Seiten11 im Hinblick auf alle nummerierten Grenzsteine (8-91) als auch eine detaillierte Karte 12 mit den Grenzsteinen 8-87 [88-91] gibt. Dabei sind die drei räumlich voneinander unabhängigen Teile dieser jenseitigen Waldungen" wie folgt dokumentiert: mit 8-1513 und 79-87 der Hümmerich (ca. 143 ha Fläche, ca. 5 1/2 km Umfang), mit 16-78 der Augster Wald (ca. 813 ha, ca. 21 km), mit 88-91 das Nierental (ca. 30 ha, ca. 3 km). Heute sind diese räumlich auseinander liegenden Teile des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes, Staatswald wie Gemeindewald, gewissermaßen wieder unter einem gemeinsamen Dach vereinigt. Dies bedeutet: Sie werden von der Staatlichen Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz gleichwertig bewirtschaftet und gepflegt. Dabei liegt die forstfachliche - ökonomische und ökologische - Oberleitung für den Hümmerich beim Forstamt Koblenz (Gemeindewald Immendorf) und Forstamt Neuhäusel (Staatswald, Gemeindewald Simmern), für den Augster Wald beim Forstamt Nassau (Gemeindewald Arzbach) und Forstamt Neuhäusel (Staatswald; Gemeindewald Kadenbach, Eitelborn, Neuhäusel), für das Nierental beim Forstamt Nassau (Staatswald).
Hümmerich 1(8-15)
Die Fläche des Koblenzer Stadtwaldes Hümmerich (Himmericher Wald), heute in der Simmerner und Immendorfer Gemarkung gelegen betrug ca. 143 ha mit einem Umfang von ca. 5 1/2 km 14. Die im Uhrzeigersinn erfolgte 
11 StAK 623 Nr. 3477 (Konzept) und Nr. 3478 (Ausfertigung).
12 StAK K Nr. 225. Siehe hierzu Abb. 1 (mit Hervorhebung der Grenzsteine 8, 13, 15, 16, 23, 26, 44, 51, 68, 73, 78, 82, 85, 88, 89, 90, 91) und Abb. 2, entsprechend, mit den heutigen Gegebenheiten.
13 Warum die Grenzbegehung der Stadt Koblenz von 1769 (StAK Nr. 3477 f.) mit der Nummer 8 (so auch der Grenzbegang von 1759) und nicht mit der Nummer 1 angefangen hat, konnte nicht ermittelt werden. Das Ganggeleit von 1787 in StAK Nr. 3468 (Ausfertigung), 3470 (Konzept), 3472 (Berichtigungen 1788-1 789) begann bei dem Hümmerich, Augster Wald und Nierental jeweils mit der Nummer 1.
14 Karten des Anton von Froelich, lavierte Federzeichnungen, von 1791 im HHSTAW Abt. 3011 Nr.2867V und LHAKo Best. 702 Nr. 89.
Hümmerich = Hügel mit Ackern und Wiesen, nach Werner Metzler:Die Ortsnamen des nassauischen Westerwaldes. Marburg 1966, S.114.
Abb.3 Ehemaliger Kobl. Stadtwald Hümmerich 1791Die Grenzbegehung von 1769 begann am Dienstag, dem 13. Juni, morgens um 4:30 Uhr an der bach nahe bey der steinern Brücken, d.h. ungefähr 250 m (bachabwärts) von der Meerkatzbrücke 15 über die heute die B 49 zwischen Arenberg und Neuhäusel führt. Dort, in einem zum Teil versumpften Gebiet ganz in der Nähe des Meerkatzbaches, steht ein Koblenzer Stadtkronenstein aus Basalt (8) mit den Jahreszahlen 1718, 1740, 1749, 1759, 1769, 1779 und 1787. Unweit davon befinden sich immer noch verschiedene Grenzsteine, u. a. ein mit D. E. [Dahl-Ehrenbreitstein] beschrifteter Gemarkungsgrenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald) sowie ein mit der Ziffer 156 versehener Landesgrenzstein zwischen dem Herzogtum Nassau und dem Königreich Preußen. Dass es sich bei dem ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald um einen Markwald gehandelt hat, der der Stadt Koblenz und den Gemeinden Neuendorf und Moselweiß gehörte lässt sich an der dreigeteilten Gliederung des protokollierten Personenkreises ablesen 16.
Abb.3 Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Hümmerich, 1791; lavierte Federzeichnung von Anton von Frölich 
15 Die nassauische Grenzsäule, ein hoheitliches Zeichen des Herzogtums Nassau, u. a. mit dem nassauischen Löwen mit Herzogskrone und sieben Schindeln, stand früher an der Meerkatzbrücke vor Arenberg, wo die preußisch-nassauische Grenze 1815/16-1866 verlief. Heute befindet sich diese Grenzsäule auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide. Es ist übrigens vertretbar, dass der - nebenbei bemerkt kronenlose - nassauische Löwe im Wappen der Ortsgemeinde Simmern, Westerwaldkreis" acht Schindeln aufweist. Es kommt nämlich diesem Wappen keine staatliche Funktion für das Herzogtum Nassau zu, sondern lediglich eine symbolische, die sich auf den kommunalen Bereich beschränkt. Daher kann in diesem Zusammenhang die Zahl der Schindeln beliebig festgelegt werden, erst recht, weil die Schindetn lediglich der Zierde und Differenzierung dienen, ansonsten aber keine tiefere Bedeutung haben. Entscheidend, d. h. von juristischer Bedeutung, ist der genaue Wortlaut der Wappenbeschreibung (vgl. Festschrift wie Anm. 1, S. XI: diese lässt die Zahl der Schindeln offen ",[...] von goldenen Schindeln umgebener [...]"). 16 StAK 623 Nr. 3478, S 5-9. 
Zugegen waren nämlich von Koblenz Bürgermeister Oster und der für das Protokoll zuständige Notar Biessling, fünf Hochgerichtsschöffen, je ein Vertreter der 16 Koblenzer Zünfte, ein Vertreter der unzünftigen Bürgerschaft, drei der vier städtischen Waldförster, 13 namentlich Genannte der Juventutis Confluentis, also junge Koblenzer, damit auch in späteren Jahren Zeugen zur Verfügung stehen würden.
Abb.4 Koblenzer Stadtkronenstein 8/1769 Von Moselweiß war niemand erschienen, von Neuendorf ein Bürger. Die insgesamt 41 Teilnehmer, ohne die jeweiligen Anrainer, gingen zunächst entlang der ca. 3,6 km langen ersten Hälfte des Hümmerich bis zu einer Quelle in der Raidelbachwiese - Raidels Born - in mittelbarer Nähe des Naturdenkmals Herzogsbusch" (8-15). Die erste Teilstrecke von ca. 2,0 km (8-13) verlief ohn fern der dabeifliessender Meerkaz-Bach, der damals - nicht nur wie heute bei der Schwabsmühle (Imdorfer Mühl) - fast durchgehend mit bewirtschafteten Waldwiesen umsäumt war. Sie führte vorbei an zahlreichen nassauischen Gemarkungs Grenzsteinen - gewissermaßen als Nachfolge-Grenzsteine" nicht mehr vorhandener Koblenzer Stadtkronensteine - und einem weiteren D. E.Grenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald), zunächst in etwa längs des Meerkatzbaches; verlief dabei auch entlang einem in den Hümmerich einspringenden, relativ kleinen Viereck, das mit einem erst am 24. April 1789 17 gesetzten Koblenzer Stadtkronenstein beginnt und noch einige nassauische Gemarkungs-Grenzsteine aufweist; ging dann weiter zur Schwabsmühle, zum späteren - nassauisch-preußischen Landesgrenzstein 154 und zum Walddistrikt "Am Gebrannten" bis ungefähr zum Zusammenfluss der Mähr-Katz mit dem Mußbach, die beide hinfort den Mallendarer Bach bildeten und bilden.
17 Ausführliches Protokoll über die Setzung dieses Grenzsteins (5/1787) in StAK 623 Nr. 3472, S. 8 f
Abb. 5 Koblenzer Stadtkronenstein 5/1787 An diesem Zusammenfluss befand sich in mittelbarer Nähe ein Koblenzer Stadtkronenstein (13); heute steht in unmittelbarer Nähe der nassauisch - preußische Grenzstein 153. Von einer Ausnahme abgesehen, traten bei dieser ersten Teilstrecke mit den Anrainern keine besonderen Probleme auf, weder mit den Privateigentümern von Immendorf noch mit den Vertretern der Herrschaft Mühlenbach, etwa der beiden Dörfer Arenberg und Immendorf. Nur mit den Ehrenbreitsteinern gab es am Anfang der Grenzbegehung am Meerkatzbach Arger, weil, wann in gesagtem Bächelgen gefischet würde, alsdann der Revier-Jäger solches nach Willkur ableite und Mercklich zu dem Coblenzer Stadt-Eigentum übertreibe. Die zweite Teilstrecke von ca. 1,6 km (13-15) verlief in etwa entlang dem seinerzeit gleichermaßen wiesenreichen Moosbach und Raidelbach. Zu Beginn kam es mit Vertretern der Ortsgemeinde und des Amtes Ehrenbreitstein ebenfalls zu Streitigkeiten, und zwar unweit der Vereinigung von Moosbach und Meerkatzbach zum Mallendarer Bach, als Thällerseitts ein Wasser-Lauf praetendiret würde, welcher Uns einen Teil der städtischer Wieß entziehe. Diese Auseinandersetzung wurde vertagt und der Lauf der Bach bis zur anderweiten näheren Verfindbarung in Status quo belassen. Mit den anderen Anrainern am Moosbach und Raidelbach bis zum Raidels Born (15), dem
Abb. 5: Koblenzer Stadtkronenstein     Vertreter des Klosters Oberwerth und einigen Privateigentümern, gab es dagegen keinerlei Beanstandungen.
Augster Wald (16-78)
Der Koblenzer Stadtwald Augster Wald - zwischen Simmern, dem Montabaurer Markwald, Arzbach, Kadenbach, Eitelborn und Neuhäusel gelegen - war ein partiell landwirtschaftlich genutzter Laubmischwald und verfügte über eine Fläche von ca. 813 ha mit einem Umfang von ca. 21 km. 18
18 Karten - ohne den Westteil des Augster Waldes! - von [1800] im HHSTAW Abt. 3011 Nr. 82V (Franz Reifenberg = Abb. 6) und LHA Ko Best. 702 Nr. 187 f. (Johann Peter Pasbach).
Abb.6 Ehemaliger Koblenzer Stadtwald, Augster Wald 1800Abb.6: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Augster Wald, [1800]; Karte [ohne den bis fast Simmern reichenden Westteil des Augster Waldes] von Franz Reifenberg
Die Grenzbegehung dem Hümmerich entlang wurde nach ca. 3,6 km bei einer in einem Wießen Hang gelegenen Quelle, Raidels Born, ungefähr 140 m oberhalb des Moosbaches unterbrochen. Die insgesamt 41 Teilnehmer gingen nunmehr einen Berg (Hümmerich) hinunter zum Moosbach, dann über den Moosbach und auf dem Weg von Moosbach entlang einem namenlosen Bächelgen den gegenüberliegenden Berg hinauf bis zur Westseite des heute noch etwa 1 ha großen, auf Simmerner Gemarkung befindlichen Deufels Wießgen, das auf zwei Seiten von einem eindrucksvollen Hohlwegsystem umrahmt ist. Der ebenfalls im Uhrzeigersinn erfolgende Grenzbegang des Augster Waldes (16-78) begann also hier bei der Teufelswiese, im heutigen Walddistrikt Teufelswiese, am Morgen des 13. Juni 1769. Hier endete er auch am Morgen des 15. Juni 1769. Der erste Grenzstein des Augster Waldes (16) war nur ca. 100 m vom letzten Grenzstein (78) entfernt! 19 Zunächst waren Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Koblenz und dem Coenischen Hofmann auf dem der kurtrierischen Domänenverwaltung unterstehenden Vallerauer Hof, der in der Nähe des heutigen bei Hillscheid gelegenen Josef- Kentenich-Hofs lag, zu klären. Auch mit dem Obermärker, der Stadt Montabaur, sowie dem "Metternicher Müller" am Bierhaus bei Arzbach und nicht zuletzt mit der Ortsgemeinde Kadenbach wegen eines nördlich von Kadenbach verlaufenden 2-5 m breiten Grenzgrabens mit Aufwurf nach der Seite des Koblenzer Stadtwaldes gab es Reibungspunkte. Ansonsten verlief die Grenzbegehung des Augster Waldes, zusammenfassend, wie folgt. 20 Dienstag, 13. Juni 1769: Beginn an der Westseite des Deufels Wießgen, und zwar spätmorgens an einem heute noch gut erkennbaren Hohlweg (in unmittelbarer Nähe: 16), der gewissermaßen als Ast" des Weges von Moosbach zunächst in Richtung Naturdenkmal "Dicke Buche" führte, vorbei an der Marienstätterhecke genannt See; danach und bald wieder auf dem Weg von Moosbach - heute noch zum Teil als Muldenhohlweg gut erkennbar - bis ungefähr zur Mitte des Grenzsaumes Nonnenheck/Halsloch, wo erst zwischen 16 und 17 Uhr Mittag gemachet worden ist; weiter den Landt-Graben hinunter zum früher Grundsbach genannten Kalter Bach bei der Spitzkehre der K[reisstraße] 115 (23) in mittelbarer Nähe der Grundsmühle; darauf entlang dem Kalter Bach als grentzscheidender bach bis zur Vallerauer Hütte, dem soeben aufgegebenen Landgasthaus Hüttenmühle, womit dann für Heute der Begang Beschlossen worden. Nachtlager in Neuhäusel. Mittwoch, 14. Juni 1769: Beginn sehr früh am Morgen um 4.30 Uhr am Kalter Bach, dann diesen bachaufwärts zum Hütten Weyer [Kalterbachstausee] und die steule Ansbach hinauf bis zum versumpften Quellbereich des Alsbaches am Scheidts Born (26) in mittelbarer Nähe der Alarmstange"; hierauf entlang dem langen Grenzsaum zum Montabaurer Markwald, über die B 49
19 Aufgrund der in gäng bzw. schritt im Protokoll der Grenzbegehung vom 13. bis 15. Juni 1769 (siehe Anm. 11) jeweils angegebenen Entfernung zwischen zwei Koblenzer Stadtkronensteinen in Verbindung mit bekannten Entfernungen im Gelände habe ich für 1 gang bzw. schritt ca. 0,80 m berechnet. Generell gilt, auch für den Gesamtumfang des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes von ca. 30 km: die Längenmessung von natürlichen Grenzen, beispielsweise der verschiedenen Grenzbäche des Augster Waldes, führt zu ungenauen Ergebnissen, weil sich nicht jede Bachwindung berücksichtigen lässt. Es müssen also Glättungen und Vereinfachungen vorgenommen werden, auf welchen dann die Längenmessung basiert (freundlicher Hinweis von Herrn Diplommathematiker Peter Trumpp, Frankfurt am Main).
20 Zur Grenzbegehung des Augster Waldes im Einzelnen mit einer Bild Text-Dokumentation aller noch erhaltenen, wenn auch zum Teil verfremdeten Koblenzer Stadtkronensteine - z. B. vor dem Neuhäuseler Gemeindehaus [69], im Landschaftsmuseum Westerwald in Hachenburg [72]) - insgesamt 24 Abbildungen, siehe Trumpp (wie Anm. 10), S 70-77.
- die gemeine Land-Strass = Montabäurer strass - und zwischen Dollmannsbach / Langscheidsbach bis zum Kennelbach, der damals noch vor Arzbach erreicht wurde (44); schließlich nach Arzbach längs des Kennelbaches und in Richtung Ortsgemeinde Kadenbach längs des Kadenbaches (Bier-Häuser-Bach) - vorbei am Bierhaus, an der Ohle Müll bey Eydelborn und vorbei jeweils an einer Wiese des Reichsgrafen von der Leyen und der Deutschordenskommende Koblenz - bis zum damals noch felder- und wiesenreichen Mühlberg (Millmenich) bei Kadenbach; Unterbrechung, um daselbsten [Neuhäusel] das Mittags-Mahl einzunehmen, und zwar nunmehr endlich mit den vier Vertretern von Montabaur, u. a. Bürgermeister Johannes Hisgen und Stadtschreiber Peter Schaaf, auf die man bei der Landt-Strass (B 49) vergeblich 3 Viertel-Stund lang abgewartet hatte; schließlich vorbei an der Kleinmühle (Mühlchen) 21, unweit der Einmündung des Binnbaches in den Kadenbach, bergaufwärts (51) quer über den Mühlberg und die Webbach (Wewig) zum vom Limes geschnittenen Butterweg, wobei die Katenbächer Kabell außerhalb zur Linken blieb, und längs eines Wildgrabens über die Montabäurer strass (B 49) zum späteren Forsthaus Eitelborn bei Neuhäusel (68): Commissio endigte für heute den Begang und gienge über den so genannten Sau-Wald nacher Neuheusel zum Nachts-Lager. 
Donnerstag, 15. Juni 1769: Oberlauf des in den Kalter Bach entwässernden Silberbaches (silber-fluß), Krankenbörnchen und Forstarboretum bei Neuhäusel (73, damit endet die Abb. 6! 22), Halsloch / Eisenköppel, Simmerner Wäldchen, welches der stadt Coblenz eigentümlich zugehöret; abschließend (ab der heutigen K 113) wiederum auf dem Weg von Moosbach - heute ein klassischer Hohlweg mit Bäumen in seiner Mitte - bis zur Westseite des Deufels Wießgen auf Simmerner Gemarkung. In unmittelbarer Nähe dieses Endes stand auch der von 16 (Anfangsstein) ca. 100 m entfernte Schlussstein (78) der Koblenzer Stadtkronensteine des Augster Waldes. Heute befindet sich unweit davon ein nassauisch-preußischer Walddistrikt-Grenzstein. Von hier hat mann sich den Berg gang hinunter, wohe man den Vorbesagten Dienstag herauf gekommen, wiederum hinunter in den grund [des Moosbaches] bis an die Raidels Bach und Von dar anderer seitts des Berg die Wießen hinaus begeben und da selbsten den an schon gesagtem Dienstag begangenen und am Raidels Born stehenden Cronen-Stein sub Numero 15 angetroffen.
Hümmerich II (15-79-87-8)
Nachdem nunmehr die Grenzbegehung des Augster Waldes (16-78), gegen Ende völlig problemlos gegenüber den verschiedenen Anrainern, zum Abschluss gelangt war, konnte der Grenzbegang des Hümmerich vom 13. Juni 1769 (8-15) fortgesetzt und
21 In unmittelbarer Nähe stand eine alte Eiche, an deren Stamm ein Marienbild befestigt war (Bildches Eich). Einem im Jahre 1984 von der Katholischen Jugend Arzbach auf dem Stamm einer benachbarten Fichte am Kadenbach befestigten Hinweistäfelchen ist u. a. zu entnehmen: Als die Neuhäusler und Kadenbacher noch nach Arzbach in die Kirche mußten, hielten sie bei diesem Bild an und sprachen ein kurzes Gebet. Die Gläubigen, die beim ersten Läuten die Stelle passierten, kamen noch rechtzeitig zum Gottesdienst. Wer beim zweiten Läuten an diese kam,
traf nur noch rechtzeitig zum Frühschoppen am Bierhaus ein."
22 Der Skizze von Longard (siehe Anm. 4) liegt also die Abb. 6 des Augster Waldes zugrunde, der hier nur bis Neuhäusel und nicht bis vor die Tore des westlich davon gelegenen Simmerns reicht.
abgeschlossen werden (15-79-87-8). Die Wegstrecke der zweiten Hälfte des Hümmerich vom Raidels Born (15) bis zum Ausgangspunkt am 13. Juni 1769 (8) betrug ca. 2 km. Sie führte, wiederum im Uhrzeigersinn, quer über den seinerzeit noch teilweise mit Äckern und Wiesen bedecktenAbb. 7: Koblenzer Stadtkronenstein 82/1769 Hümmerich (Raidelbachs Wies, Hundsbüsch Wiesse): zuerst den Berg hinauf und an einem heute stark beschädigten Koblenzer Stadtkronenstein (82) vorbei, so auf dem sogenanten Hunds-Busch stehet; dann den Berg hinunter auf einem heute immer mehr zuwachsenden Waldweg bis zum Areal eines Bundeswehr-Depots, damals zu den Deutschordenshecken gehörend; schließlich nach einem Rechtsschwenk unter der sogenanten Höh zur Meer-Katz zu, vorbei an dem - späteren - nassauisch-preußischen Landesgrenzstein 155 mit u. a. der Inschrift I[MMEN]D[OR]F und S[IMMER]N zur Räf-Kamps-Wieß auf den daselbst befindlich und Am Anfang dieses Begangs mit Numero 8 bezeichneten Stadt-Cronen-Stein in unmittelbarer Nähe des Meerkatzbaches und ungefähr 250 m bachaufwärts von der Meerkatzbrücke entfernt. Vom Silberbach 72) bis zum Meerkatzbach (8) war Anrainerin die Kommende Koblenz des Deutschen Ordens,welche u. a. durch den Kommenden-Jäger Hans Michael Embsbach und den Heckenschützen Caspar Sauerborn von Immendorf vertreten war. Besondere Probleme an dieser relativ langen Grenze 23 zwischen der Stadt Koblenz und dem Deutschen Orden    Abb.7: Koblenzer Stadtkronenstein 82/ 1769
gab es nicht - hierbei nichts zu erinnern.
Nierental
Nunmehr begaben sich die Vertreter der Stadt Koblenz zur damaligen Emser Landstraße, und zwar über den Fahr- und Fuhrweg, zwischen dem gemeinschaftlichen Niederberger Kirchspielwald und der Deutschordensheck (Teutsch-Ordens-commendwaldung und -Hecken) 24, vorbei an den späteren nassauisch-preußischen Landesgrenzsteinen 157 und 158. Grenzstein
23 Zur Grenzziehung mit eingezeichneten Deutschordens-Grenzsteinen siehe LHA Ko Best. 702 Nr. 13794 (Charte von dem Domanial Wald Deutschordensheck mit Lage der Meerkatzbrücke, 1829).
24 Vgl.im einzelnen HHSTAW Abt. 212 Nr. 11992 (Grenzregister und Grenzprotokolle von den Domanialwaldungen in der Oberförsterei Hillscheid. Generelle Grenzbeschreibung der Distrikte Oberwerther Wäldchen, Deutschordensheck und Hümmerich, 1846).
Abb.8: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Nierental (Kartenausschnitt, Johann Fuchs),1837.
157 ist heute nicht mehr vorhanden; er befand sich östlich der Meerkatzbrücke und trug u. a. die Inschrift U[RBA]R = Urbarer Wald. Grenzstein Nr. 158 ist heute noch unweit des Nordrandes von Bahn 15 des Golfplatzes Denzerheide erhalten; er trägt u. a. die Inschrift N[IEDE]R[BER]G - Niederberger Wald. Die heute streckenweise mit kratzigen Dornbüschen und stachligen Wildrosen überzogene Alte Emser Landstraße, welche von dem Dahl- Ehrenbreitstein auff Ems gehet 25, verlief auf einer Strecke von ca. 800 m, hier zum Teil recht gut nachweisbar, in etwa entlang dem Waldrevier Nierental (Nörren-Thall 26), welches ca. 3 km (einen guten streich bzw. fast eine halbe Stunde) vom Hümmerich entfernt, abgesonderet und als ein besonderes städtisches Eigentum umgegränzet ist. Bei dem Nierental mit lediglich ca. 30 ha Fläche und ca. 3 km Umfang handelte es sich um den kleinsten Teil des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes. 27 
25 Zum Verlauf der Alten Emser Landstrasse auf Embs durch den coblentzer Wald im nähren Dahl siehe Grundriss der Markscheidung des hochgräflich von Metternichischen Dinster-Hofs und mehrerer dazugehöriger Felder und Wiesen [1800] im Privatarchiv Volker Sabel, Arzbach, und Charte über denjenigen Teil des Emser Markwaldes, Eichwald genannt, 1821 (LHA Ko Best. 702 Nr. 7431).
26 Wie in der Hillscheider Gemarkung das frühere Hahnstal Hanechesdal Vallerawer Bach Grunds Bach Kalter Bach) auf den benachbarten Hahnsberg verweist und umgekehrt, so beziehen sich analog aufeinander das Nörren-Thall und der benachbarte Nörrenberg, seinerzeit auch Nörr oder Nirr genannt (heute Nörrberg). Norr = kahler, nackter Fels; felsiger Ackerboden; dünne Acker- schicht; nach Heinrich Dittmaier: Rheinische Flurnamen. Bonn 1963, S. 215.
27 Kartenausschnitt von 1837 im LHA Ko Best. 702 Nr. 7434, I (Johann Fuchs); vgl. dazu HHSTAW Abt. 3011 Nr. 3525V (Wirtschaftskarte von der Königlichen Oberförsterei Neuhäusel, 1882).
 
Schon Spindler 28 kannte 1925 nicht mehr den genauen Grenzverlauf des historischen Nierentals bis 1803, vor allem, was die Nordwestgrenze in der der Alten Emser Landstraße benachbarten Brückwiese angeht. Wegen der zahlreichen Eingriffe in die Landschaft - im Zusammenhang mit der Errichtung des Golfplatzes Denzerheide in den Jahren 1928-1930, der land- / forstwirtschaftlichen Nutzung der Brückwiese im Zeitraum 1944-1956 (Schafhalter Wunderlich, Gräflich von Schaesbergsche Forstbaumschulen 29) und dem Bau des Autobahn- zubringers von Neuhäusel bzw. Arenberg ( Südtangente") in den 1980er Jahren - ist in der Zwischenzeit die Realprobe im Gelände erschwert worden. Doch ein überraschender Fund eines Koblenzer Stadtkronensteins im Grenzbereich Alte Emser Landstraße / Nierental am 13. Dezember 1998 konnte die räumliche Spannung zwischen dem im Protokoll vom 15. Juni 1769 überlieferten historischen Nierental - damals ein Laubmischwald mit Eichen, Buchen, Haßel und Hainbuchen - und der heute konkret erfahrbaren Landschaft mit der Bezeichnung Nierental weitgehend auflösen. Das wenigstens im Jahr 1769 im Ganzen problemfreie 30Ganggeleit des Nierentals, wiederum im Uhrzeigersinn, begann in der so genanten Brück-Wieß, also am nordöstlichen Rande der heutigen Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide, wo die Panzerstraße und der Wanderweg G 2a zusammentreffen, unweit des nassauischen Steines 49 31           Abb.9: Koblenzer Stadtkronenstein 88/1769
("Dreiländereck" Nierental-Urbarer Wiesen-Eitelborner  Wiesen). Anwesend in der Brückwiese waren zu Beginn die beiden Anrainer: einerseits die Vertreter des kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein
28 Spindler (wie Anm. 8), S 11.
29 Einschlägiger Schriftwechsel Mai 1947-Juni 1959, nebst Handskizze des Golfplatzes Denzerheide mit Brückwiese vom 25. November 1947, in LHA Ko Best. 443 Nr. 1273.
30 Vgl. dagegen den sich bis 1789 erstreckenden Schriftwechsel, das stürmische und einseitige mithin illegale Verfahren des stadtmagistrats zu Koblenz bei Begehung [am 28. September 1787] Ihrer an der Vogtei Emßer Gränze gelegenen stadtgemark betreffend, in HHSTAW Abt. 172 Nr. 4362 und HHSTAW Abt. 355, Nr. 53, 94b, 95 sowie in LHA Ko Best. 1C Nr. 2179; diesen Schriftwechsel habe ich ausgewertet in meinem Beitrag: Emser Händel. Zur Grenzziehung und -markierung des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Nierentals. In: Archiv und Geschichte. Festschrift für Friedrich P. Kahlenberg. Hrsg. von Klaus Oldenhage, Hermann Schreyer u. Wolfram Werner Düsseldorf 2000 (Schriften des Bundesarchivs 57), S. 444-452.
31 Vgl. dazu im Einzelnen das im März 1837 von Johann Fuchs erstellte Grenzprotokoll über das Nierental in LHA Ko Best. 537,48 Nr. 23 (mit drei Teilbeschreibungen und -skizzen der nassauischenGrenzsteine 1/2-24/25, 25/26-46/47 und 47/48-56/1).
und des zum Teil landwirtschaftlich genutzten Oberen Kirchspielwaldes (Niederberg, Urbar 32), die sich gleich nach der Begutachtung des Grenzsteines 88 -für richtig anerkannt - wieder entfernten; andererseits die Vertreter der ebenfalls angrenzenden Herrschaft Sporkenburg (von Metternich zu Winneburg und Beilstein mit dem Dorf Denzerhaid und Streubesitz innerhalb der Emser Gemarkung) 33, die bis Grenzstein 90 zugegen blieben. In der Brückwiese befand sich der Koblenzer Stadtkronenstein 88 mit den Jahreszahlen 1718, 1722, 1740, 1749, 1759, 1769, 1779 und 1787. Dieser Stein wurde im Zusammenhang mit dem Bau des Golfplatzes in den Jahren 1928-1930 unter vermodertem Laub gefunden und danach umgebettet. 34 Etwa 130 m vom Grenzstein 88 entfernt stand Grenzstein 89, wohl - zwischen der heutigen Weggabelung Reitweg/ Wanderweg G 2 und dem nassauischen Stein 51 aus dem Jahre 1837 35, also in unmittelbarer Nähe der Alten Emser Landstraße; und ohngefehr 7 schritt [ca. 6 m] befande sich der hochgräflich Metternichische Burg-Friedens-Stein 36 Es folgten in Abständen von ca. 250 m und ca. 550 m - die Grenzsteine 90 und 91,

A
bb.10: Burgfriedensstein der Herrschaft Sporkenburg am Nierental, heute vor dem Golfhotel in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide.
32 Zur mit dem Vertrag vom 22. April 1768 abgeschlossenen Teilung des gemeinschaftlichen Niederbergerr Kirchspielwaldes in den Oberen Kirchspielwald (Niederberg und Urbar) und den Niederen Kirchspielwald (Dahl-Ehrenbreitstein) siehe StAK 655,10 Nr. 91 (Der Wald der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1818) und ebd. Nr. 968 (Waldprotokolle der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1779). In den Grenzbegehungen vom September und Oktober 1768 (mit trommel, pfeiffen und Blasenden , waldhörnern [...] in beyseyn der Jugend [.1 unter offenem himmel und freyer Wiesen gedanzet) wurde diese Teilung auch durch Wappen- und Lauffersteine dokumentiert, und zwar Sub Signo: D.E. Dahl-Ehrenbreitstein, V.N.B = Niederberg und Urbar (ebd., Nr. 968).
33 Vgl. dazu HHSTAW Abt. 212 Nr. 8336 und LHA Ko Best. 332 Nr. 1463 (jeweils Skizze [zuverläßiger handriß] von Heinrich Jäger über die Grenze der Herrschaft Sporkenburg, 1804, mit der seinerzeit weiter nach Westen reichenden, den Bereich der Herrschaft Sporkenburg berührenden Emser Gemeinds Waldung). Zu den Grenzstreitigkeiten zwischen der Herrschaft Sporkenburg und der Ortsgemeinde Eitelborn siehe HHSTAW Abt. 112, Eitelborn Nr. 4.
34 Abgebildeter Koblenzer Stadtkronenstein 88 - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide, stehend - als Bruckwiß der stein in LHA Ko Best. 702 Nr. 6126 (Haus Mühlenbach und Umgebung zwischen Montabaur und Ehrenbreitstein, lavierte Federzeichnung, 1578); siehe dazu auch Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25)
35 Analog zu Stein 49 (wie Anm. 31).
36 Zum viereckig gehauenen Burgfriedestein der Herrschaft Sporkenburg mit der Beschriftung BURG FRJDT - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide - siehe Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25) und Heinz Schüler: Grenzsteine des Stadtkreises Koblenz. Stumme Zeugen der Heimatgeschichte. Koblenz 1981, S 55. Weitere Burgfriedenssteine im Kur- und Stadtmuseum Bad Ems und im Gewahrsam der Ortsgemeinde Eitelborn. Zur Funktion dieser Grenzsteine siehe Staatliches Zentralarchiv in Prag: Familienarchiv Metternich, Altes Archiv (SUA: RAM) Best. A Nr. 5466.
Abb. 11: Koblenzer Stadtkronenstein 90/1769.
die beiden letzten Koblenzer Stadtkronensteine (Grenzsteine) sowohl des Nierentals als auch des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes. Stein 90 37 mit den Jahreszahlen 1688, 1722, 1740, 1749, 1759, 1769, 1779 und 1787 stand oberhalb der Emser strass und noch vor dem nassauischen Stein 53. Hinzu kamen hier als neue Anrainer die Vertreter der gemeinsamen Herrschaft der Vogtei Ems (Nassau-Oranien, Hessen-Darmstadt) und blieben zugegen bis zur Einmündung eines heute namenlosen Baches in den Fachbach. Ab dem nunmehr unterhalb der Alten Emser Landstraße und unweit des nassauischen Steins 7 befindlichen Koblenzer Stadtkronenstein - dicht an der Landstrass an der Rippe 38 des Bergs ... zeiget gerad den Berg hinunter in das Mauß-Loch 39 - ist, mit Ausnahme der letzten hundert Meter in der Brückwiese, die weitere Grenzlinie gesichert, weil nunmehr zwei Bäche eine natürliche Grenze bilden. Vorerst, nach einem Rechtsschwenk, auf ca. 750 m
37 Obwohl nur noch ca. 10 cm (an einer Ecke) über das Erdreich herausragend, wurde er dennoch am 13. Dezember 1998 in einem praktisch unzugänglichen Waldstück unweit von Bahn 2 des Golfplatzes Denzerheide gefunden, und zwar etwas oberhalb der hier unschwer nachweisbaren Alten Emser Landstraße am Rande eines Muldenhohlweges. In der Zwischenzeit, durch Steinraub abhanden gekommen, wurde mir Stein 90 im November 1999 von anonymer Seite vor die Haustür gelegt(!). Er befindet sich nunmehr in der gesicherten Obhut der Steinsammlung (Lapidarium) des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, Amt Koblenz, auf der Festung Ehrenbreitstein.
38 Rippe = Erhöhung zwischen zwei Tälern, Bergrippe: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S. 248. Die beiden Täler werden gebildet von einem namenlosen Bach, der nach ca. 750 m in den Fachbach mündet, sowie einem weiteren namenlosen Bach, der nach ca. 200 m in den soeben erwähnten namenlosen Bach mündet. Die Rippe des Bergs ist noch heute gut erkennbar!
39 Mausloch = Stelle, wo viele Mäuse sind: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S 200.
Abb.12: Grenzstein des Oberen Kirchspielwaldes (Niederberg und Urbar)
bachabwärts: ein heute namenloser Bach (Mauß -Bach) bis zur Mündung in den Fachbach, wo ein nassauischer Grenzstein steht; darauf - nach einem erneuten Rechtsschwenk und nunmehr begleitet von neuen Anrainern, den Vertretern des kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein und der Ortsgemeinde Niederlahnstein - auf ca.
1150 m bachaufwärts: der Fachbach (BrückWieß-Bächelgen). Dort, wo der namenlose Bach in den Fachbach mündet, ist die südwestlichste Stelle des in einer Urkunde vom 13. Februar 959 beschriebenen Zehntbezirks der Urpfarrei Humbach (Montabaur)! 40 Wie schon der Beginn dieser Grenzbegehung, so ist auch ihr Schluss nicht ganz gesichert: bis auf den Fuhr-Weeg an der so genannten BrückWies, mit dem späteren nassauischpreußischen Grenzstein 159 41, und nach einem nochmaligen Rechtsschwenk mit auf seit Lassung derer freyh[errl[ichen] Von Hohen- feldischen Wießen und anderer Eigentümer, beispielsweise der Herrschaft Mühlenbach 42, bis zum Stein bei der "Bruckwiese" 43, dem Stein 88, wo die Grenzbegehung des Nierentals begann und auch endete. Und wurde sofort der Gränz-Begang beschlossen und das Mittags-Mahl zu Arenberg eingenommen.44
40 Thomns Trumpp: Bäche als Grenzen und Grenzen als Bäche. Die Beschreibung der Ränder des Zehntbezirks der Urpfarrei Humbach (Montabaur) in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Alte Ansichten und neue Erkenntnisse. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 9-34, hier S 27.
41  Zur nassauisch-preußischen Grenze in diesem Bereich siehe HHSTAW Abt. 220 Nr. 3956 (Grenzprotokoll, 1846, zwischen dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Nassau, und zwar auf den Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Urbar, Arenberg, Arzheim, Horchheim und Niederlahnstein). Der nassauisch-preußische Grenzstein 159 wurde vor kurzem, weil
stark gefährdet, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt Nassau (Forstrevier Bad Ems) vom Kur- und Stadtmuseum Bad Ems übernommen.
42 Zu dem früher in mittelbarer Nähe des nordwestlichen Randes von Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide gelegenen (und heute unweit davon - hinter einer Leitplanke der Südtangente" - noch vorhandenen) Grenzstein der Herrschaft Mühlenbach mit der Aufschrift 1589 ORM (Vorderseite) und VB (Rückseite [1589 gesetzt, Otto von Roolshausen, Grenze zum Urbarer Wald] siehe Arnold Mies Alte Denkmäler von Arenberg. In: Arenberg genannt Roter Hahn". Ein Heimatheft als Festschrift zur Einweihung des Erweiterungsbaues der kath. Volksschule Arenberg. Herausgegeben von der Gemeinde Arenberg und der katholischen Volksschule Arenberg. Neuwied 1965, S. 58-62, hier S. 60. Unweit des Koblenzer Stadtkronensteins 88 befindet sich ein
neuerer Grenzstein des ehemaligen Oberen Kirchspielwaldes mit der Aufschrift (jeweils Vorder- und Rückseite) N & U [Niederberger und Urbarer Wald].
43 Theresia Zimmer: Eine Karte der Herrschaft Mühlenbach aus dem Jahre 1578. In: Heimatkalender 1958 für den Landkreis Koblenz, S. 56-58, hier: S. 57
Meine Darlegungen und Bemerkungen zur Grenzbegehung seitens der Stadt Koblenz im Kurfürstentum Trier entlang dem ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald - vom 13. Juni 1769, 4.30 Uhr in der Früh unweit von Immendorf, bis zum 15. Juni 1769 gegen Mittag mit einer zweimaligen Übernachtung in Neuhäusel und einem Abschlussessen in Arenberg - sind nicht als gedankliche Anhängsel zu einer Stadt- oder gar Staatsgeschichtsschreibung zu verstehen. Auch wenn heute viel von der weltweiten Globalisierung und Internationalisierung der Märkte gesprochen wird, so lässt sich dessen ungeachtet doch erfreulicherweise wieder ein verstärkter Wunsch nach einer regionalhistorischen Verankerung erkennen. Meine Ausführungen sollen dazu dienen, die Region als Raum "kultureller Identität" zu bestätigen und aufzuwerten. 

Microstoria ne veut pas dire
Regarder des petites choses,
mais regarder petit
Mikrohistorie, das heißt nicht,
kleine Dinge anschauen,
sondern im Kleinen schauen)
Giovanni Levi, 1990

44 Das Protokoll vom 28. September 1787 schließt entsprechend: [...]

und begabe sich nacher Arenberg, um daselbsten das Mittags-Mahl einzunehmen und Von Dannen nacher Koblenz ruckzukehren

(StAK 623 Nr. 3468, S. 86 f.).

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass in Band 113/2002 der "Nassauischen Annalen" von Susanne Petra Schwenzer, Helga Reucker und Thomas Kirnbauer ein Aufsatz erscheinen wird* mit dem Titel Die Marmorgrenzsäulen des Herzogtums Nassau. Zweck - Herstellung - Standort - Verbleib" (siehe oben S. 29, Anm. 15).
* Inzwischen erschienen in "Nassauische Annalen" 113/2002, 341-394.