-   
Anrainern. Besonderes Interesse gewinnt in diesem Zusammenhang das vom 13. bis 15. Juni 1769 
durchgeführte Ganggeleit, weil es hierzu sowohl ein ausführliches Protokoll von 146 Seiten11 im Hinblick auf alle 
nummerierten Grenzsteine (8-91) als auch eine detaillierte Karte 12 mit den Grenzsteinen 8-87 [88-91] gibt. Dabei 
sind die drei räumlich voneinander unabhängigen Teile dieser jenseitigen Waldungen" wie folgt dokumentiert: mit 
8-1513 und 79-87 der Hümmerich (ca. 143 ha Fläche, ca. 5 1/2 km Umfang), mit 16-78 der Augster Wald (ca. 813 
ha, ca. 21 km), mit 88-91 das Nierental (ca. 30 ha, ca. 3 km). Heute sind diese räumlich auseinander liegenden 
Teile des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes, Staatswald wie Gemeindewald, gewissermaßen 
wieder unter einem gemeinsamen Dach vereinigt. Dies bedeutet: Sie werden von der Staatlichen Forstverwaltung 
des Landes Rheinland-Pfalz gleichwertig bewirtschaftet und gepflegt. Dabei liegt die forstfachliche - ökonomische 
und ökologische - Oberleitung für den Hümmerich beim Forstamt Koblenz (Gemeindewald Immendorf) und 
Forstamt Neuhäusel (Staatswald, Gemeindewald Simmern), für den Augster Wald beim Forstamt Nassau 
(Gemeindewald Arzbach) und Forstamt Neuhäusel (Staatswald; Gemeindewald Kadenbach, Eitelborn, 
Neuhäusel), für das Nierental beim Forstamt Nassau (Staatswald).
 Hümmerich 1(8-15) 
- Die Fläche des Koblenzer Stadtwaldes Hümmerich (Himmericher Wald), heute in der Simmerner und 
Immendorfer Gemarkung gelegen betrug ca. 143 ha mit einem Umfang von ca. 5 1/2 km 14. Die im Uhrzeigersinn 
erfolgte 
    | 
 
- 11 StAK 623 Nr. 3477 (Konzept) und Nr. 3478 (Ausfertigung). 
- 12 StAK K Nr. 225. Siehe hierzu Abb. 1 (mit Hervorhebung der Grenzsteine 8, 13, 15, 16, 23, 26, 44, 51, 68, 73, 78, 82, 85, 88, 89, 90, 
91) und Abb. 2, entsprechend, mit den heutigen Gegebenheiten. 
- 13 Warum die Grenzbegehung der Stadt Koblenz von 1769 (StAK Nr. 3477 f.) mit der Nummer 8 (so auch der Grenzbegang von 1759) 
und nicht mit der Nummer 1 angefangen hat, konnte nicht ermittelt werden. Das Ganggeleit von 1787 in StAK Nr. 3468 (Ausfertigung), 
3470 (Konzept), 3472 (Berichtigungen 1788-1 789) begann bei dem Hümmerich, Augster Wald und Nierental jeweils mit der Nummer 1. 
- 14 Karten des Anton von Froelich, lavierte Federzeichnungen, von 1791 im HHSTAW Abt. 3011 Nr.2867V und LHAKo Best. 702 Nr. 89. 
- Hümmerich = Hügel mit Ackern und Wiesen, nach Werner Metzler:Die Ortsnamen des nassauischen Westerwaldes. Marburg 1966, S.114. 
       | 
 Die 
                    Grenzbegehung von 1769 begann am Dienstag, dem 13. Juni, 
morgens um 4:30 Uhr an der bach nahe bey der steinern Brücken, 
d.h. ungefähr 250 m (bachabwärts) von der Meerkatzbrücke 15 über 
die heute die B 49 zwischen Arenberg und Neuhäusel führt. Dort, in einem zum Teil versumpften 
Gebiet ganz in der Nähe des Meerkatzbaches, steht ein Koblenzer 
Stadtkronenstein aus Basalt (8) mit den Jahreszahlen 1718, 1740, 1749, 
1759, 1769, 1779 und 1787. Unweit davon befinden sich immer noch 
verschiedene Grenzsteine, u. a. ein mit D. E. [Dahl-Ehrenbreitstein] 
beschrifteter Gemarkungsgrenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald) sowie ein mit 
der Ziffer 156 versehener Landesgrenzstein zwischen dem Herzogtum 
Nassau und dem Königreich Preußen. Dass es sich bei dem ehemaligen 
rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald um einen Markwald gehandelt hat, der 
der Stadt Koblenz und den Gemeinden Neuendorf und Moselweiß gehörte 
lässt sich an der dreigeteilten Gliederung des protokollierten Personenkreises 
ablesen 16.  Abb.3 Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Hümmerich, 1791; lavierte Federzeichnung 
von Anton von Frölich  
-  
   | 
- 15 Die nassauische Grenzsäule, ein hoheitliches Zeichen des Herzogtums Nassau, u. a. mit dem nassauischen Löwen mit 
Herzogskrone und sieben Schindeln, stand früher an der Meerkatzbrücke vor Arenberg, wo die preußisch-nassauische Grenze 
1815/16-1866 verlief. Heute befindet sich diese Grenzsäule auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil 
Denzerheide. Es ist übrigens vertretbar, dass der - nebenbei bemerkt kronenlose - nassauische Löwe im Wappen der Ortsgemeinde 
Simmern, Westerwaldkreis" acht Schindeln aufweist. Es kommt nämlich diesem Wappen keine staatliche Funktion für das Herzogtum 
Nassau zu, sondern lediglich eine symbolische, die sich auf den kommunalen Bereich beschränkt. Daher kann in diesem 
Zusammenhang die Zahl der Schindeln beliebig festgelegt werden, erst recht, weil die Schindetn lediglich der Zierde und Differenzierung 
dienen, ansonsten aber keine tiefere Bedeutung haben. Entscheidend, d. h. von juristischer Bedeutung, ist der genaue Wortlaut der 
Wappenbeschreibung (vgl. Festschrift wie Anm. 1, S. XI: diese lässt die Zahl der Schindeln offen ",[...] von goldenen Schindeln umgebener [...]"). 
                    16 StAK 623 Nr. 3478, S 5-9.  
   | 
  Zugegen waren nämlich von Koblenz Bürgermeister Oster und der 
für das Protokoll zuständige Notar Biessling, fünf Hochgerichtsschöffen, je ein 
Vertreter der 16 Koblenzer Zünfte, ein Vertreter der unzünftigen Bürgerschaft, 
drei der vier städtischen Waldförster, 13 namentlich Genannte der Juventutis 
Confluentis, also junge Koblenzer, damit auch in späteren Jahren Zeugen zur 
Verfügung stehen würden. 
- Abb.4 Koblenzer Stadtkronenstein 8/1769 Von Moselweiß war niemand 
erschienen, von Neuendorf ein Bürger. Die insgesamt 41 Teilnehmer, ohne 
die jeweiligen Anrainer, gingen zunächst entlang der ca. 3,6 km langen ersten Hälfte des Hümmerich bis zu einer 
Quelle in der Raidelbachwiese - Raidels Born - in mittelbarer Nähe des Naturdenkmals Herzogsbusch" (8-15). 
Die erste Teilstrecke von ca. 2,0 km (8-13) verlief ohn fern der dabeifliessender Meerkaz-Bach, der damals - 
nicht nur wie heute bei der Schwabsmühle (Imdorfer Mühl) - fast durchgehend mit bewirtschafteten Waldwiesen 
umsäumt war. Sie führte vorbei an zahlreichen nassauischen Gemarkungs Grenzsteinen - gewissermaßen als 
Nachfolge-Grenzsteine" nicht mehr vorhandener Koblenzer Stadtkronensteine - und einem weiteren D. 
E.Grenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald), zunächst in etwa längs des Meerkatzbaches; verlief dabei auch entlang 
einem in den Hümmerich einspringenden, relativ kleinen Viereck, das mit einem erst am 24. April 1789 17 
gesetzten Koblenzer Stadtkronenstein beginnt und noch einige nassauische Gemarkungs-Grenzsteine aufweist; ging dann weiter zur Schwabsmühle, zum 
späteren - nassauisch-preußischen Landesgrenzstein 154 und zum 
Walddistrikt "Am Gebrannten" bis ungefähr zum Zusammenfluss der Mähr-Katz 
mit dem Mußbach, die beide hinfort den Mallendarer Bach bildeten und bilden. 
   | 
 
- 17 Ausführliches Protokoll über die Setzung dieses Grenzsteins (5/1787) in StAK 623 Nr. 3472, S. 8 f 
   | 
-  
  An diesem Zusammenfluss befand sich in mittelbarer Nähe ein Koblenzer 
Stadtkronenstein (13); heute steht in unmittelbarer Nähe der nassauisch - 
preußische Grenzstein 153. Von einer Ausnahme abgesehen, traten bei dieser 
ersten Teilstrecke mit den Anrainern keine besonderen Probleme auf, weder 
mit den Privateigentümern von Immendorf noch mit den Vertretern der 
Herrschaft Mühlenbach, etwa der beiden Dörfer Arenberg und Immendorf. Nur 
mit den Ehrenbreitsteinern gab es am Anfang der Grenzbegehung am 
Meerkatzbach Arger, weil, wann in gesagtem Bächelgen gefischet würde, 
alsdann der Revier-Jäger solches nach Willkur ableite und Mercklich zu dem 
Coblenzer Stadt-Eigentum übertreibe. Die zweite Teilstrecke von ca. 1,6 km 
(13-15) verlief in etwa entlang dem seinerzeit gleichermaßen wiesenreichen 
Moosbach und Raidelbach. Zu Beginn kam es mit Vertretern der 
Ortsgemeinde und des Amtes Ehrenbreitstein ebenfalls zu Streitigkeiten, und 
zwar unweit der Vereinigung von Moosbach und Meerkatzbach zum Mallendarer Bach, als Thällerseitts ein Wasser-Lauf 
praetendiret würde, welcher Uns einen Teil der städtischer Wieß entziehe. 
Diese Auseinandersetzung wurde vertagt und der Lauf der Bach bis zur anderweiten näheren Verfindbarung in 
Status quo belassen. Mit den anderen Anrainern am Moosbach und Raidelbach bis zum Raidels Born (15), dem Abb. 5: Koblenzer Stadtkronenstein 
                        Vertreter des Klosters Oberwerth und einigen Privateigentümern, gab es dagegen keinerlei Beanstandungen. 
   | 
- Augster Wald (16-78) 
- Der Koblenzer Stadtwald Augster Wald - zwischen Simmern, dem Montabaurer Markwald, Arzbach, Kadenbach, 
Eitelborn und Neuhäusel gelegen - war ein partiell landwirtschaftlich genutzter Laubmischwald und verfügte über 
eine Fläche von ca. 813 ha mit einem Umfang von ca. 21 km. 18 
    | 
- 18 Karten - ohne den Westteil des Augster Waldes! - von [1800] im HHSTAW Abt. 3011 Nr. 82V (Franz Reifenberg = Abb. 6) und LHA 
Ko Best. 702 Nr. 187 f. (Johann Peter Pasbach). 
   | 
 Abb.6: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Augster Wald, [1800]; Karte [ohne den bis fast 
Simmern reichenden Westteil des Augster Waldes] von Franz Reifenberg 
-  
- Die Grenzbegehung dem Hümmerich entlang wurde nach ca. 3,6 km bei einer in 
einem Wießen Hang gelegenen Quelle, Raidels Born, ungefähr 140 m oberhalb 
des Moosbaches unterbrochen. Die insgesamt 41 Teilnehmer gingen nunmehr 
einen Berg (Hümmerich) hinunter zum Moosbach, dann über den Moosbach und 
auf dem Weg von Moosbach entlang einem namenlosen Bächelgen den 
gegenüberliegenden Berg hinauf bis zur Westseite des heute noch etwa 1 ha 
großen, auf Simmerner Gemarkung befindlichen Deufels Wießgen, das auf zwei 
Seiten von einem eindrucksvollen Hohlwegsystem umrahmt ist. Der ebenfalls im 
Uhrzeigersinn erfolgende Grenzbegang des Augster Waldes (16-78) begann 
also hier bei der Teufelswiese, im heutigen Walddistrikt Teufelswiese, am 
Morgen des 13. Juni 1769. Hier endete er auch am Morgen des 15. Juni 1769. 
Der erste Grenzstein des Augster Waldes (16) war nur ca. 100 m vom letzten 
Grenzstein (78) entfernt! 19 Zunächst waren Auseinandersetzungen zwischen der 
Stadt Koblenz und dem Coenischen Hofmann auf dem der kurtrierischen 
Domänenverwaltung unterstehenden Vallerauer Hof, der in der Nähe des 
heutigen bei Hillscheid gelegenen Josef- Kentenich-Hofs lag, zu klären. Auch mit dem Obermärker, der Stadt 
Montabaur, sowie dem "Metternicher Müller" am Bierhaus bei Arzbach und nicht zuletzt mit der Ortsgemeinde 
Kadenbach wegen eines nördlich von Kadenbach verlaufenden 2-5 m breiten Grenzgrabens mit Aufwurf nach der 
Seite des Koblenzer Stadtwaldes gab es Reibungspunkte. Ansonsten verlief die Grenzbegehung des Augster 
Waldes, zusammenfassend, wie folgt. 20 Dienstag, 13. Juni 1769: Beginn an der Westseite des Deufels 
Wießgen, und zwar spätmorgens an einem heute noch gut erkennbaren Hohlweg (in unmittelbarer Nähe: 16), der 
gewissermaßen als Ast" des Weges von Moosbach zunächst in Richtung Naturdenkmal "Dicke Buche" führte, 
vorbei an der Marienstätterhecke genannt See; danach und bald wieder auf dem Weg von Moosbach - heute noch 
zum Teil als Muldenhohlweg gut erkennbar - bis ungefähr zur Mitte des Grenzsaumes Nonnenheck/Halsloch, wo 
erst zwischen 16 und 17 Uhr Mittag gemachet worden ist; weiter den Landt-Graben hinunter zum früher 
Grundsbach genannten Kalter Bach bei der Spitzkehre der K[reisstraße] 115 (23) in mittelbarer Nähe der 
Grundsmühle; darauf entlang dem Kalter Bach als grentzscheidender bach bis zur Vallerauer Hütte, dem soeben 
aufgegebenen Landgasthaus Hüttenmühle, womit dann für Heute der Begang Beschlossen worden. Nachtlager in 
Neuhäusel. Mittwoch, 14. Juni 1769: Beginn sehr früh am Morgen um 4.30 Uhr am Kalter Bach, dann diesen bachaufwärts 
zum Hütten Weyer [Kalterbachstausee] und die steule Ansbach hinauf bis zum versumpften Quellbereich des 
Alsbaches am Scheidts Born (26) in mittelbarer Nähe der Alarmstange"; hierauf entlang dem langen Grenzsaum 
zum Montabaurer Markwald, über die B 49 
    | 
- 19 Aufgrund der in gäng bzw. schritt im Protokoll der Grenzbegehung vom 13. bis 15. Juni 1769 (siehe Anm. 11) jeweils angegebenen 
Entfernung zwischen zwei Koblenzer Stadtkronensteinen in Verbindung mit bekannten Entfernungen im Gelände habe ich für 1 gang 
bzw. schritt ca. 0,80 m berechnet. Generell gilt, auch für den Gesamtumfang des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes 
von ca. 30 km: die Längenmessung von natürlichen Grenzen, beispielsweise der verschiedenen Grenzbäche des Augster Waldes, führt 
zu ungenauen Ergebnissen, weil sich nicht jede Bachwindung berücksichtigen lässt. Es müssen also Glättungen und Vereinfachungen 
vorgenommen werden, auf welchen dann die Längenmessung basiert (freundlicher Hinweis von Herrn Diplommathematiker Peter 
Trumpp, Frankfurt am Main). 
- 20 Zur Grenzbegehung des Augster Waldes im Einzelnen mit einer Bild Text-Dokumentation aller noch erhaltenen, wenn auch zum Teil 
verfremdeten Koblenzer Stadtkronensteine - z. B. vor dem Neuhäuseler Gemeindehaus [69], im Landschaftsmuseum Westerwald in 
Hachenburg [72]) - insgesamt 24 Abbildungen, siehe Trumpp (wie Anm. 10), S 70-77. 
    | 
-   - die gemeine Land-Strass = Montabäurer strass - und zwischen Dollmannsbach / 
Langscheidsbach bis zum Kennelbach, der damals noch vor Arzbach erreicht wurde (44); schließlich nach 
Arzbach längs des Kennelbaches und in Richtung Ortsgemeinde Kadenbach längs des Kadenbaches 
(Bier-Häuser-Bach) - vorbei am Bierhaus, an der Ohle Müll bey Eydelborn und vorbei jeweils an einer Wiese des 
Reichsgrafen von der Leyen und der Deutschordenskommende Koblenz - bis zum damals noch felder- und 
wiesenreichen Mühlberg (Millmenich) bei Kadenbach; Unterbrechung, um daselbsten [Neuhäusel] das 
Mittags-Mahl einzunehmen, und zwar nunmehr endlich mit den vier Vertretern von Montabaur, u. a. Bürgermeister 
Johannes Hisgen und Stadtschreiber Peter Schaaf, auf die man bei der Landt-Strass (B 49) vergeblich 3 
Viertel-Stund lang abgewartet hatte; schließlich vorbei an der Kleinmühle (Mühlchen) 21, unweit der Einmündung 
des Binnbaches in den Kadenbach, bergaufwärts (51) quer über den Mühlberg und die Webbach (Wewig) zum 
vom Limes geschnittenen Butterweg, wobei die Katenbächer Kabell außerhalb zur Linken blieb, und längs eines 
Wildgrabens über die Montabäurer strass (B 49) zum späteren Forsthaus Eitelborn bei Neuhäusel (68): 
Commissio endigte für heute den Begang und gienge über den so genannten Sau-Wald nacher Neuheusel zum 
Nachts-Lager.  
- Donnerstag, 15. Juni 1769: Oberlauf des in den Kalter Bach entwässernden Silberbaches (silber-fluß), 
Krankenbörnchen und Forstarboretum bei Neuhäusel (73, damit endet die Abb. 6! 22), Halsloch / Eisenköppel, 
Simmerner Wäldchen, welches der stadt Coblenz eigentümlich zugehöret; abschließend (ab der heutigen K 113) 
wiederum auf dem Weg von Moosbach - heute ein klassischer Hohlweg mit Bäumen in seiner Mitte - bis zur 
Westseite des Deufels Wießgen auf Simmerner Gemarkung. In unmittelbarer Nähe dieses Endes stand auch der 
von 16 (Anfangsstein) ca. 100 m entfernte Schlussstein (78) der Koblenzer Stadtkronensteine des Augster 
Waldes. Heute befindet sich unweit davon ein nassauisch-preußischer Walddistrikt-Grenzstein. Von hier hat mann 
sich den Berg gang hinunter, wohe man den Vorbesagten Dienstag herauf gekommen, wiederum hinunter in den 
grund [des Moosbaches] bis an die Raidels Bach und Von dar anderer seitts des Berg die Wießen hinaus 
begeben und da selbsten den an schon gesagtem Dienstag begangenen und am Raidels Born stehenden 
Cronen-Stein sub Numero 15 angetroffen. 
    | 
- Hümmerich II (15-79-87-8) 
- Nachdem nunmehr die Grenzbegehung des Augster Waldes (16-78), gegen Ende völlig problemlos gegenüber 
den verschiedenen Anrainern, zum Abschluss gelangt war, konnte der Grenzbegang des Hümmerich vom 
                    13. Juni 1769 (8-15) fortgesetzt und 
    | 
- 21 In unmittelbarer Nähe stand eine alte Eiche, an deren Stamm ein Marienbild befestigt war (Bildches Eich). Einem im Jahre 1984 von 
der Katholischen Jugend Arzbach auf dem Stamm einer benachbarten Fichte am Kadenbach befestigten Hinweistäfelchen ist u. a. zu 
entnehmen: Als die Neuhäusler und Kadenbacher noch nach Arzbach in die Kirche mußten, hielten sie bei diesem Bild an und 
sprachen ein kurzes Gebet. Die Gläubigen, die beim ersten Läuten die Stelle passierten, kamen noch rechtzeitig zum Gottesdienst. 
Wer beim zweiten Läuten an diese kam,
 traf nur noch rechtzeitig zum Frühschoppen am Bierhaus ein." 
- 22 Der Skizze von Longard (siehe Anm. 4) liegt also die Abb. 6 des Augster Waldes zugrunde, der hier nur bis Neuhäusel und nicht 
bis vor die Tore des westlich davon gelegenen Simmerns reicht. 
    | 
-    abgeschlossen werden (15-79-87-8). Die Wegstrecke der zweiten Hälfte des 
Hümmerich vom Raidels Born (15) bis zum Ausgangspunkt am 13. Juni 1769 (8) betrug ca. 2 km. Sie führte, 
wiederum im Uhrzeigersinn, quer über den seinerzeit noch teilweise mit Äckern und Wiesen bedeckten
  
Hümmerich (Raidelbachs Wies, Hundsbüsch Wiesse): zuerst den Berg 
hinauf und an einem heute stark beschädigten Koblenzer Stadtkronenstein 
(82) vorbei, so auf dem sogenanten Hunds-Busch stehet; dann den Berg 
hinunter auf einem heute immer mehr zuwachsenden Waldweg bis zum 
Areal eines Bundeswehr-Depots, damals zu den Deutschordenshecken 
gehörend; schließlich nach einem Rechtsschwenk unter der sogenanten 
Höh zur Meer-Katz zu, vorbei an dem - späteren - nassauisch-preußischen 
Landesgrenzstein 155 mit u. a. der Inschrift I[MMEN]D[OR]F und 
S[IMMER]N zur Räf-Kamps-Wieß auf den daselbst befindlich und Am 
Anfang dieses Begangs mit Numero 8 bezeichneten Stadt-Cronen-Stein in 
unmittelbarer Nähe des Meerkatzbaches und ungefähr 250 m bachaufwärts 
von der Meerkatzbrücke entfernt. Vom Silberbach 72) bis zum 
Meerkatzbach (8) war Anrainerin die Kommende Koblenz des Deutschen 
Ordens,welche u. a. durch den Kommenden-Jäger Hans Michael 
Embsbach und den Heckenschützen Caspar Sauerborn von Immendorf 
vertreten war. Besondere Probleme an dieser relativ langen Grenze 23 
zwischen der Stadt Koblenz und dem Deutschen Orden    Abb.7: Koblenzer Stadtkronenstein 82/ 1769
                    - gab es nicht - 
hierbei nichts zu erinnern.  
    | 
- Nierental 
- Nunmehr begaben sich die Vertreter der Stadt Koblenz zur damaligen Emser Landstraße, und zwar über den 
Fahr- und Fuhrweg, zwischen dem gemeinschaftlichen Niederberger Kirchspielwald und der Deutschordensheck 
(Teutsch-Ordens-commendwaldung und -Hecken) 24, vorbei an den späteren nassauisch-preußischen 
Landesgrenzsteinen 157 und 158. Grenzstein 
    | 
- 23 Zur Grenzziehung mit eingezeichneten Deutschordens-Grenzsteinen siehe LHA Ko Best. 702 Nr. 13794 (Charte von dem Domanial 
Wald Deutschordensheck mit Lage der Meerkatzbrücke, 1829). 
- 24 Vgl.im einzelnen HHSTAW Abt. 212 Nr. 11992 (Grenzregister und Grenzprotokolle von den Domanialwaldungen in der Oberförsterei 
Hillscheid. Generelle Grenzbeschreibung der Distrikte Oberwerther Wäldchen, Deutschordensheck und Hümmerich, 1846). 
    | 
 Abb.8: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Nierental (Kartenausschnitt, 
Johann Fuchs),1837. 
- 157 ist heute nicht mehr vorhanden; er befand sich östlich 
der Meerkatzbrücke und trug u. a. die Inschrift U[RBA]R = 
Urbarer Wald. Grenzstein Nr. 158 ist heute noch unweit des 
Nordrandes von Bahn 15 des Golfplatzes Denzerheide 
erhalten; er trägt u. a. die Inschrift N[IEDE]R[BER]G - 
Niederberger Wald. Die heute streckenweise mit kratzigen 
Dornbüschen und stachligen Wildrosen überzogene Alte 
Emser Landstraße, welche von dem Dahl- Ehrenbreitstein 
auff Ems gehet 25, verlief auf einer Strecke von ca. 800 m, 
hier zum Teil recht gut nachweisbar, in etwa entlang dem 
Waldrevier Nierental (Nörren-Thall 26), welches ca. 3 km 
(einen guten streich bzw. fast eine halbe Stunde) vom 
Hümmerich entfernt, abgesonderet und als ein besonderes 
städtisches Eigentum umgegränzet ist. Bei dem Nierental mit lediglich ca. 30 ha Fläche und ca. 3 km Umfang 
handelte es sich um den kleinsten Teil des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes. 27  
   | 
- 25 Zum Verlauf der Alten Emser Landstrasse auf Embs durch den coblentzer Wald im nähren Dahl siehe Grundriss der Markscheidung 
des hochgräflich von Metternichischen Dinster-Hofs und mehrerer dazugehöriger Felder und Wiesen [1800] im Privatarchiv Volker 
Sabel, Arzbach, und Charte über denjenigen Teil des Emser Markwaldes, Eichwald genannt, 1821 (LHA Ko Best. 702 Nr. 7431). 
- 26 Wie in der Hillscheider Gemarkung das frühere Hahnstal Hanechesdal Vallerawer Bach Grunds Bach Kalter Bach) auf den 
benachbarten Hahnsberg verweist und umgekehrt, so beziehen sich analog aufeinander das Nörren-Thall und der benachbarte 
Nörrenberg, seinerzeit auch Nörr oder Nirr genannt (heute Nörrberg). Norr = kahler, nackter Fels; felsiger Ackerboden; dünne Acker- 
schicht; nach Heinrich Dittmaier: Rheinische Flurnamen. Bonn 1963, S. 215. 
- 27 Kartenausschnitt von 1837 im LHA Ko Best. 702 Nr. 7434, I (Johann Fuchs); vgl. dazu HHSTAW Abt. 3011 Nr. 3525V 
(Wirtschaftskarte von der Königlichen Oberförsterei Neuhäusel, 1882). 
     | 
-  
Schon Spindler  28 kannte 1925 nicht mehr den genauen Grenzverlauf des historischen Nierentals bis 1803, vor 
allem, was die Nordwestgrenze in der der Alten Emser Landstraße benachbarten Brückwiese angeht.   Wegen der 
zahlreichen Eingriffe in die Landschaft - im Zusammenhang mit der Errichtung des 
Golfplatzes Denzerheide in den Jahren 1928-1930, der land- / forstwirtschaftlichen 
Nutzung der Brückwiese im Zeitraum 1944-1956 (Schafhalter Wunderlich, Gräflich von 
Schaesbergsche Forstbaumschulen  29) und dem Bau des Autobahn- zubringers von 
Neuhäusel bzw. Arenberg ( Südtangente") in den 1980er Jahren - ist in der 
Zwischenzeit die Realprobe im Gelände erschwert worden. Doch ein überraschender 
Fund eines Koblenzer Stadtkronensteins im Grenzbereich Alte Emser Landstraße / 
Nierental am 13. Dezember 1998 konnte die räumliche Spannung zwischen dem im 
Protokoll vom 15. Juni 1769 überlieferten historischen Nierental - damals ein 
Laubmischwald mit Eichen, Buchen, Haßel und Hainbuchen - und der heute konkret 
erfahrbaren Landschaft mit der Bezeichnung Nierental weitgehend auflösen. Das 
wenigstens im Jahr 1769 im Ganzen problemfreie  30Ganggeleit des Nierentals, 
wiederum im Uhrzeigersinn, begann in der so genanten Brück-Wieß, also am 
nordöstlichen Rande der heutigen Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide, wo die 
Panzerstraße und der Wanderweg G 2a zusammentreffen, unweit des nassauischen 
Steines 49  31           Abb.9: Koblenzer Stadtkronenstein 88/1769
 ("Dreiländereck" Nierental-Urbarer Wiesen-Eitelborner  Wiesen). Anwesend in der Brückwiese waren zu Beginn die beiden Anrainer: einerseits die Vertreter des 
kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein  
   | 
- 28 Spindler (wie Anm. 8), S 11. 
- 29 Einschlägiger Schriftwechsel Mai 1947-Juni 1959, nebst Handskizze des Golfplatzes Denzerheide mit Brückwiese vom 25. 
November 1947, in LHA Ko Best. 443 Nr. 1273. 
- 30 Vgl. dagegen den sich bis 1789 erstreckenden Schriftwechsel, das stürmische und einseitige mithin illegale Verfahren des 
stadtmagistrats zu Koblenz bei Begehung [am 28. September 1787] Ihrer an der Vogtei Emßer Gränze gelegenen stadtgemark 
betreffend, in HHSTAW Abt. 172 Nr. 4362 und HHSTAW Abt. 355, Nr. 53, 94b, 95 sowie in LHA Ko Best. 1C Nr. 2179; diesen 
Schriftwechsel habe ich ausgewertet in meinem Beitrag: Emser Händel. Zur Grenzziehung und -markierung des ehemaligen 
rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Nierentals. In: Archiv und 
Geschichte. Festschrift für Friedrich P. Kahlenberg. Hrsg. von Klaus Oldenhage, Hermann Schreyer u. Wolfram Werner Düsseldorf 
2000 (Schriften des Bundesarchivs 57), S. 444-452. 
- 31 Vgl. dazu im Einzelnen das im März 1837 von Johann Fuchs erstellte Grenzprotokoll über das Nierental in LHA Ko Best. 537,48 Nr. 
23 (mit drei Teilbeschreibungen und -skizzen der nassauischenGrenzsteine 1/2-24/25, 25/26-46/47 und 47/48-56/1). 
      | 
 und des zum Teil landwirtschaftlich genutzten Oberen Kirchspielwaldes 
(Niederberg, Urbar 32), die sich gleich nach der Begutachtung des Grenzsteines 
88 -für richtig anerkannt - wieder entfernten; andererseits die Vertreter der 
ebenfalls angrenzenden Herrschaft Sporkenburg (von Metternich zu Winneburg 
und Beilstein mit dem Dorf Denzerhaid und Streubesitz innerhalb der Emser 
Gemarkung) 33, die bis Grenzstein 90 zugegen blieben. In der Brückwiese befand 
sich der Koblenzer Stadtkronenstein 88 mit den Jahreszahlen 1718, 1722, 1740, 
1749, 1759, 1769, 1779 und 1787. Dieser Stein wurde im Zusammenhang mit 
dem Bau des Golfplatzes in den Jahren 1928-1930 unter vermodertem Laub 
gefunden und danach umgebettet. 34 Etwa 130 m vom Grenzstein 88 entfernt 
stand Grenzstein 89, wohl - zwischen der heutigen Weggabelung Reitweg/ 
Wanderweg G 2 und dem nassauischen Stein 51 aus dem Jahre 1837 35, also in 
unmittelbarer Nähe der Alten Emser Landstraße; und ohngefehr 7 schritt [ca. 6 m] 
befande sich der hochgräflich Metternichische Burg-Friedens-Stein 36 Es folgten 
in Abständen von ca. 250 m und ca. 550 m - die Grenzsteine 90 und 91, 
 Abb.10: Burgfriedensstein der Herrschaft Sporkenburg am Nierental, 
                    heute vor dem Golfhotel in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide. 
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- 32  Zur mit dem Vertrag vom 22. April 1768 abgeschlossenen Teilung des gemeinschaftlichen Niederbergerr Kirchspielwaldes in den 
Oberen Kirchspielwald (Niederberg und Urbar) und den Niederen Kirchspielwald (Dahl-Ehrenbreitstein) siehe StAK 655,10 Nr. 91 (Der 
Wald der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1818) und ebd. Nr. 968 (Waldprotokolle der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1779). In den 
Grenzbegehungen vom September und Oktober 1768 (mit trommel, pfeiffen und Blasenden , waldhörnern [...] in beyseyn der Jugend [.1 
unter offenem himmel und freyer Wiesen gedanzet) wurde diese Teilung auch durch Wappen- und Lauffersteine dokumentiert, und zwar 
Sub Signo: D.E. Dahl-Ehrenbreitstein, V.N.B = Niederberg und Urbar (ebd., Nr. 968). 
- 33 Vgl. dazu HHSTAW Abt. 212 Nr. 8336 und LHA Ko Best. 332 Nr. 1463 (jeweils Skizze [zuverläßiger handriß] von Heinrich Jäger 
über die Grenze der Herrschaft Sporkenburg, 1804, mit der seinerzeit weiter nach Westen reichenden, den Bereich der Herrschaft Sporkenburg 
berührenden Emser Gemeinds Waldung). Zu den Grenzstreitigkeiten zwischen der Herrschaft Sporkenburg und der Ortsgemeinde 
Eitelborn siehe HHSTAW Abt. 112, Eitelborn Nr. 4. 
- 34 Abgebildeter Koblenzer Stadtkronenstein 88 - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil 
Denzerheide, stehend - als Bruckwiß der stein in LHA Ko Best. 702 Nr. 6126 (Haus Mühlenbach und Umgebung zwischen Montabaur 
und Ehrenbreitstein, lavierte Federzeichnung, 1578); siehe dazu auch Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25) 
- 35 Analog zu Stein 49 (wie Anm. 31). 
- 36 Zum viereckig gehauenen Burgfriedestein der Herrschaft Sporkenburg mit der Beschriftung BURG FRJDT - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide - siehe Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25) und Heinz 
Schüler: Grenzsteine des Stadtkreises Koblenz. Stumme Zeugen der Heimatgeschichte. Koblenz 1981, S 55. Weitere 
Burgfriedenssteine im Kur- und Stadtmuseum Bad Ems und im Gewahrsam der Ortsgemeinde Eitelborn. Zur Funktion dieser 
Grenzsteine siehe Staatliches Zentralarchiv in Prag: Familienarchiv Metternich, Altes Archiv (SUA: RAM) Best. A Nr. 5466. 
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- Abb. 11: Koblenzer Stadtkronenstein 90/1769.
 
 die beiden letzten Koblenzer Stadtkronensteine (Grenzsteine) 
sowohl des Nierentals als auch des ehemaligen rechtsrheinischen 
Koblenzer Stadtwaldes. Stein 90 37 mit den Jahreszahlen 1688, 
1722, 1740, 1749, 1759, 1769, 1779 und 1787 stand oberhalb der 
Emser strass und noch vor dem nassauischen Stein 53. Hinzu 
kamen hier als neue Anrainer die Vertreter der gemeinsamen 
Herrschaft der Vogtei Ems (Nassau-Oranien, Hessen-Darmstadt) 
und blieben zugegen bis zur Einmündung eines heute namenlosen 
Baches in den Fachbach. Ab dem nunmehr unterhalb der Alten 
Emser Landstraße und unweit des nassauischen Steins 7 
befindlichen Koblenzer Stadtkronenstein - dicht an der Landstrass an 
der Rippe 38 des Bergs ... zeiget gerad den Berg hinunter in das 
Mauß-Loch 39 - ist, mit Ausnahme der letzten hundert Meter in der 
Brückwiese, die weitere Grenzlinie gesichert, weil nunmehr zwei 
Bäche eine natürliche Grenze bilden. Vorerst, nach einem Rechtsschwenk, auf ca. 750 m 
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- 37 Obwohl nur noch ca. 10 cm (an einer Ecke) über das Erdreich herausragend, wurde er dennoch am 13. Dezember 1998 in einem 
praktisch unzugänglichen Waldstück unweit von Bahn 2 des Golfplatzes Denzerheide gefunden, und zwar etwas oberhalb der hier 
unschwer nachweisbaren Alten Emser Landstraße am Rande eines Muldenhohlweges. In der Zwischenzeit, durch Steinraub abhanden 
gekommen, wurde mir Stein 90 im November 1999 von anonymer Seite vor die Haustür gelegt(!). Er befindet sich nunmehr in der 
gesicherten Obhut der Steinsammlung (Lapidarium) des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Denkmalpflege, Archäologische 
Denkmalpflege, Amt Koblenz, auf der Festung Ehrenbreitstein. 
- 38 Rippe = Erhöhung zwischen zwei Tälern, Bergrippe: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S. 248. Die beiden Täler werden gebildet von 
einem namenlosen Bach, der nach ca. 750 m in den Fachbach mündet, sowie einem weiteren namenlosen Bach, der nach ca. 200 m in 
den soeben erwähnten namenlosen Bach mündet. Die Rippe des Bergs ist noch heute gut erkennbar! 
- 39 Mausloch = Stelle, wo viele Mäuse sind: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S 200. 
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- Abb.12: Grenzstein des Oberen Kirchspielwaldes (Niederberg und Urbar)
 
 bachabwärts: ein heute namenloser Bach (Mauß -Bach) bis zur Mündung in den 
Fachbach, wo ein nassauischer Grenzstein steht; darauf - nach einem erneuten 
Rechtsschwenk und nunmehr begleitet von neuen Anrainern, den Vertretern des 
kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein und der Ortsgemeinde Niederlahnstein - auf ca. 
- 1150 m bachaufwärts: der Fachbach (BrückWieß-Bächelgen). Dort, wo der 
namenlose Bach in den Fachbach mündet, ist die südwestlichste Stelle des in einer 
Urkunde vom 13. Februar 959 beschriebenen Zehntbezirks der Urpfarrei Humbach 
(Montabaur)! 40 Wie schon der Beginn dieser Grenzbegehung, so ist auch ihr 
Schluss nicht ganz gesichert: bis auf den Fuhr-Weeg an der so genannten 
BrückWies, mit dem späteren nassauischpreußischen Grenzstein 159 41, und nach 
einem nochmaligen Rechtsschwenk mit auf seit Lassung derer freyh[errl[ichen] Von 
Hohen- feldischen Wießen und anderer Eigentümer, beispielsweise der Herrschaft 
Mühlenbach 42, bis zum Stein bei der "Bruckwiese" 43, dem Stein 88, wo die 
Grenzbegehung des Nierentals begann und auch endete. Und wurde sofort der Gränz-Begang beschlossen und 
das Mittags-Mahl zu Arenberg eingenommen.44 
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- 40 Thomns Trumpp: Bäche als Grenzen und Grenzen als Bäche. Die Beschreibung der Ränder des Zehntbezirks der Urpfarrei 
Humbach (Montabaur) in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Alte Ansichten und neue Erkenntnisse. In: Jahrbuch für westdeutsche 
Landesgeschichte 26 (2000), S. 9-34, hier S 27. 
- 41  Zur nassauisch-preußischen Grenze in diesem Bereich siehe HHSTAW Abt. 220 Nr. 3956 (Grenzprotokoll, 1846, zwischen dem 
Königreich Preußen und dem Herzogtum Nassau, und zwar auf den Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Urbar, Arenberg, 
Arzheim, Horchheim und Niederlahnstein). Der nassauisch-preußische Grenzstein 159 wurde vor kurzem, weil 
- stark gefährdet, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt Nassau (Forstrevier Bad Ems) vom Kur- und Stadtmuseum Bad 
Ems übernommen. 
- 42 Zu dem früher in mittelbarer Nähe des nordwestlichen Randes von Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide gelegenen (und heute 
unweit davon - hinter einer Leitplanke der Südtangente" - noch vorhandenen) Grenzstein der Herrschaft Mühlenbach mit der Aufschrift 
1589 ORM (Vorderseite) und VB (Rückseite [1589 gesetzt, Otto von Roolshausen, Grenze zum Urbarer Wald] siehe Arnold Mies Alte 
Denkmäler von Arenberg. In: Arenberg genannt Roter Hahn". Ein Heimatheft als Festschrift zur Einweihung des Erweiterungsbaues der 
kath. Volksschule Arenberg. Herausgegeben von der Gemeinde Arenberg und der katholischen Volksschule Arenberg. Neuwied 1965, 
S. 58-62, hier S. 60. Unweit des Koblenzer Stadtkronensteins 88 befindet sich ein 
- neuerer Grenzstein des ehemaligen Oberen Kirchspielwaldes mit der Aufschrift (jeweils Vorder- und Rückseite) N & U [Niederberger 
und Urbarer Wald]. 
- 43 Theresia Zimmer: Eine Karte der Herrschaft Mühlenbach aus dem Jahre 1578. In: Heimatkalender 1958 für den Landkreis 
Koblenz, S. 56-58, hier: S. 57 
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- Meine Darlegungen und Bemerkungen zur Grenzbegehung seitens der Stadt Koblenz im Kurfürstentum Trier 
entlang dem ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald - vom 13. Juni 1769, 4.30 Uhr in der Früh unweit 
von Immendorf, bis zum 15. Juni 1769 gegen Mittag mit einer zweimaligen Übernachtung in Neuhäusel und einem 
Abschlussessen in Arenberg - sind nicht als gedankliche Anhängsel zu einer Stadt- oder gar 
Staatsgeschichtsschreibung zu verstehen. Auch wenn heute viel von der weltweiten Globalisierung und 
Internationalisierung der Märkte gesprochen wird, so lässt sich dessen ungeachtet doch erfreulicherweise wieder 
ein verstärkter Wunsch nach einer regionalhistorischen Verankerung erkennen. Meine Ausführungen sollen dazu 
dienen, die Region als Raum "kultureller Identität" zu bestätigen und aufzuwerten.  
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