Hexen


Hexentod und -leid in Arenberg   von Gabi Best-Altmeier (09.2014)

Zwei Frauen aus Immendorf starben um das Jahr 1570 -  als angebliche Hexen verurteilt -  auf der „Dreispitz“ in Arenberg einen qualvollen Verbrennungstod. In den Akten des Landeshauptarchives Koblenz des 16. Jahrhunderts und in einem Beitrag von Frau Dr. Theresia Zimmer ist zu lesen, dass ein  Zeuge während eines laufenden Prozesses über den Verbrennungstod der zwei Frauen aus Immendorf berichtet hat. Doch es waren nicht nur Frauen, sondern auch Männer, die im späten Mittelalter und  der frühen Neuzeit der Hexenverfolgung zum Opfer fielen. Wie konnte es dazu kommen, dass Frauen wie auch Männer als Hexen(r) diffamiert wurden und solch einen schrecklichen Tod erleiden mussten? Im Mittelalter versuchte die Obrigkeit, die alte heidnische Volksmagie zu unterbinden. So entstand etwa im 13. Jahrhundert die Inquisition. Mönche wurden mit Sonderbefugnissen beauftragt, die Irrgläubigen zu verfolgen. Mit der Zeit entwickelte sich der Glaube an eine abtrünnige und bösartige Hexensekte. Viele gelehrte Juristen und Theologen verfassten Schriften über die Existenz der Hexen und Zauberer sowie deren Untaten. Es wurden den Hexen und Zauberern Dinge wie „Schadenszauber“ für Mensch und Vieh, Bündnis mit dem Teufel, Hexenflug und die Teilnahme am Hexensabbat unterstellt. Auch standen die Hexen in Verruf, den Mann damit er sich nicht mit seiner Frau körperlich vereinigen konnte, behexen zu können. So soll es nach dem Buch „Hexenhammer“ solch einen Fall in Koblenz gegeben haben. Man glaubte an eine   gefährliche Hexensekte, welche die Christenheit auslöschen wolle. Als Schriften der damaligen Zeit seien hier der „Hexenhammer“ von dem Dominikanermönch Heinrich Institoris (1430 - 1505), sowie  das Werk des Trierer Weihbischofes, Peter Binsfeld (1545 - 1598) "Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen, ob und wie viel denselben zu glaube,“ von 1592, genannt.  Peter Binsfeld hatte außerdem Hexenprozesse gegen Kinder als legitim angesehen.Das berühmte Strafgesetzbuch, die „Carolina“, regelte damals das Vorgehen gegen Zauberei; 1532 erhob Kaiser Karl V. auf dem Reichstag in Regensburg das erste deutsche Strafrechtsgesetzbuch zum Reichsgesetz, die „Constitutio Criminalis Carolina.“ Oder wie allgemein genannt: die „Peinliche Halsgerichtsordnung“. Dieses Gesetz hatte für das ganze Reich Gültigkeit. Es wurde dort auch der Tatbestand der Zauberei geregelt. Man unterschied zwischen guter und böser Zauberei. Hier sei der Artikel 109 „Straff der Zauberey“ aufgeführt: "Item  so jemandt den Leuten durch Zauberey Schaden oder Nachtheyl zufügt, soll man straffen vom Leben zum Todt, unnd damit niemand Schaden gethan hatte, soll sunstgestrafft werden, nach Gelegenheit der Sach.“ Es wird deutlich, dass die Carolina sich auf die mittelalterliche Zaubervorstellung bezog und den erweiterten Hexereibegriff außer Acht ließ. Doch die  Vorstellung über die boshafte Hexensekte ließ sich nicht mehr aufhalten. In vielen Gebieten Deutschlands setzte die gezielte Verfolgung durch Inquisitoren und den weltlichen „Justizapparat“  mit unterschiedlichen Ausprägungen ein. Es wurden in den Gemeinden sogenannte „Hexenausschüsse“ - wie das Beispiel von Winningen an der Mosel zeigt -  gegründet und die Obrigkeit um die Bestrafung der Hexen gebeten. Die Hexereivorwürfe hatte man allerdings auch in den Gemeinden zwecks Austragung sozialer Konflikte und Machtinteressen instrumentalisiert. Dies konnte der Historiker Dr. Walter Rummel anhand seiner Forschungen über die Hexenverfolgung in Winningen nachweisen. In Winningen an der Mosel wurde beispielsweise eine führende Schicht  durch angebliche Hexereifälle entfernt und neu besetzt. Bezüglich des Agierens der politischen Instrumentalisierung der Hexenverfolgung gab es  regionale Unterschiede.Die Historikerin Birke Grieshammer merkt an: „In Franken sind Forderungen der Bürger oder des „Pöbels“ nach strenger Bestrafung der Hexen nicht bekannt. Die mächtigen Herren brauchten sich dem Begehren des Pöbels nicht zu beugen, denn ihnen gehorchten genügend bewaffnete Kriegsknechte. Hingegen wurden dem einfachen Volk auf dem Land und in der Stadt grausliche Geschichten vom Auffliegen, Sabbattreffen, Wettermachen, Kinder töten usw. erzählt oder sie hörten diese beim Verlesen der Urgicht vor der Hinrichtung. Auch Hexenzeitungen und Flugblätter waren geeignet, Angst zu verbreiten.Schwieriger war es die ‚Gebildeten’ in den Städten, die Humanisten und die weit gereisten Handelsherren zu beeinflussen. Sie waren nach der Reformation zunehmend aufmüpfig und forderten mehr Freiheiten.“

Man konnte damals schnell in den Verdacht der Hexerei geraten. So wurden bei gehäuften Unglücksfällen wie Missernten, Erkrankungen mit oder ohne Versterben Schuldige gesucht und gefunden. Es reichte aber manchmal der kleinste Verdacht zur Verfolgung „von Amts wegen“. Bei der Hexerei handelte es sich nach der damaligen Wahrnehmung um ein „crimen exceptum“, ein besonders verabscheuungswürdiges Verbrechen, welches meist brutal geahndet wurde. Wurde eine der Hexerei verdächtigte Person verhaftet, so fand zuerst der Exorzismus durch Geistliche statt. Als Exorzismus wird  in den Religionen die Praxis bezeichnet, vermeintliche Dämonen bzw. den Teufel, der in Menschen, in Tieren, in Orten oder in Dingen vermutet wurde, "auszutreiben“. Anschließend erfolgte das Verhör, in dem bei Leugnen der vorgeworfenen Straftat die Folter angewendet wurde. Zuvor wurde der Körper nach Hexenmalen untersucht. Dabei wurde zuerst der ganze Körper enthaart und mit der Nadel beispielsweise in Muttermale gestochen, floss kein Blut, so war dies ein Zeichen eines typischen Hexenmales. Danach folgte die Folter, um das Geständnis zu erpressen. In unserer Gegend wurden die Delinquenten bei der Folter mit nach hinten verbundenen Händen aufgezogen, manchmal wurden noch Gewichte an die Füße gehängt. Ein anders Beispiel ist der sogenannte Hackerstuhl. Dabei saßen die Delinquenten auf einem Stuhl, dessen Sitzfläche zur Hälfte ausgeschnitten war. Die übrigen Flächen, wie Sitzlehne, Rückenlehne, die Armauflagen, die verbleibende Sitzfläche, welche der Körper berührte, waren innen mit spitzen Eisennägeln besetzt. Ein Eisenring, der ebenfalls innen mit spitzen Nägeln besetzt war, wurde um den Hals gelegt. Die kleinste Bewegung verursachte also große Schmerzen. Die Qual konnte noch gesteigert werden, indem man ein Feuer unter der Sitzfläche entfachte, welches dann schwerste Verbrennungen verursachte. Von dieser Foltermethode stammt übrigens die Redewendung: „Jemandem Feuer unter den Hintern machen.“ Es gab noch andere Foltermethoden, deren Abartigkeit, Grausamkeit und Abscheulichkeit keine Grenzen gesetzt waren. Bei diesen Folterungen wurde nach weiteren Hexen oder Hexenmeistern gefragt. Es ist nachvollziehbar, dass bei den erlittenen Qualen die Bereitschaft, Menschen zu nennen bzw. zu denunzieren und andere angebliche Hexen anzugeben sehr groß war. Es handelt sich hierbei um die sogenannten „Besagungen“.

Der berühmte Hexengegner und Zeitzeuge Friedrich von Spee konnte bei den Folterungen beobachten, dass den Gepeinigten die Namen der Mittäter und Mittäterinnen vom Richter sozusagen in  den Mund gelegt wurden. Diese Besagungen haben dann wieder neue Verfolgungen ausgelöst. Es soll in Koblenz einen Notar gegeben haben, der zu den Besagungen noch weitere Namen hinzufügte. Nachdem der Schwindel aufflog,  wurde er geköpft. Sein Kopf wurde auf das Hochgericht gesteckt. Den Qualen der Folter erlegen, bekannten die Gepeinigten was sie gestehen sollten, wie den Flug zum Hexensabbat, das Herstellen von Zaubersalben aus Kinderleichen, den Erhalt eines Zauberpulvers vom Teufel, den Schadenszauber (Maleficarum) und noch vieles mehr. Die meisten Beschuldigten wurden zum Tode verurteilt. Sprach man sie frei, so mussten sie die sogenannte Urfehde schwören, auf Rache an den Peinigern zu verzichten. Meist waren die Freigelassenen verkrüppelt oder starben kurze Zeit später an den Folgen der Folter. Die Freilassung schützte im Übrigen nicht vor einer weiteren Verfolgung. Zusätzlich hatten sie noch für Haft und Folter sowie Beköstigung der Verfahrensbeteiligten aufzukommen, und dies mussten auch die zum Tode verurteilten Menschen oder deren Angehörige übernehmen. Eine Gebührenvorschrift „Taxordnung in criminalibus“ aus der damaligen Zeit hatte zum Beispiel den Inhalt:  "Einen lebendig zu verbrennen oder aber erst zu hencken oder zu strangulieren und hernacher mit dem Galgen oder Posten zu verbrennen“, kostete 10 Reichstaler. Für "Nas und Ohren abzuschneiden“ erhielt der Henker 3 Reichstaler. In Koblenz selbst wurden die angeblichen Hexen an der Laubach, wo sich der Galgen befand, durch den blutrot gekleideten Scharfrichter hingerichtet. Im Koblenzer Stadtwald waren der Klimbsborn, der Schweinsberg (Kamelenberg) in Bassenheim, der Hornberg bei Plaidt und die Stahlweiden in Winningen als Hexentanzplätze bekannt. Wir können davon ausgehen, dass unsere beiden Frauen aus Immendorf ebenfalls eine unmenschliche Tortur hinter sich hatten. Zudem wurden die vermeintlichen Hexen in der Frühzeit der Verfolgungen, nämlich um 1584,  noch lebendig verbrannt, was wohl die beiden Frauen aus Immendorf auch erleiden mussten. Später wurden die Verurteilten zuerst stranguliert oder enthauptet und dann in einer Reisighütte verbrannt. Manchmal hängte man ihnen vor der Verbrennung ein Pulversäckchen um den Hals, welches bei der Verbrennung explodierte und den Leidensweg verkürzte.Die Hexenverfolgung im Raum Koblenz wurde dann durch den Kurfürsten Karl Kaspar von der Leyen in einer geheimen Direktive an die Gerichte und Behörden des Erzstiftes - wahrscheinlich im Jahre 1653 - verboten. Der Kurfürst ließ mutmaßlich laut Dr. Walter Rummel auch Prozessakten vernichten, um weitere Verfolgungen durch die Besagungen zu unterbinden. Es ist somit über Verfolgungen im Raum Koblenz kaum Aktenmaterial vorhanden.

Frau Dr. Theresia Zimmer hat die beiden hingerichteten Frauen aus Immendorf, Noßen Eile und Grit, die Schönmundin, in ihrem Artikel vor der zweiten Hinrichtung durch Vergessen bewahrt. Es gab im übrigen Reich bereits früher Stimmen gegen die Hexenverfolgung, so seien hier der Jesuit Friedrich von Spee (1591 - 1635), der Pfarrer Anton Prätorius (1560 - 1613) und der Arzt Dr. Johann Weyer (1515 - 1588) genannt. Allerdings war es damals zeitweise lebensgefährlich, öffentlich Einwände gegen die Hexenverfolgung zu erheben.Sucht man nach den Ursachen der Hexenverfolgung, so werden in der modernen Forschung verschiedene Ursachen aufgeführt. Als Gründe sind Unwetter, Seuchen, Hexenangst (Aberglaube), politische und wirtschaftliche Krisen, Machtinteressen, Habgier, Eifersucht usw. aufgeführt. Darüber hinaus bestand das damalige Deutsche Reich aus über 1300 einzelnen Fürstentümern, die sich im Grunde selber verwalteten. Die Entstehungsbedingungen und Ursachen der Hexenverfolgung sind als vielschichtig zu bezeichnen.Wie bereits aufgeführt, sind so gut wie keine Originalakten mehr über Verfolgungen im Raum Koblenz vorhanden.Die nachfolgenden Ausführungen beruhen meist auf Abschriften:

Verfolgungen und Hinrichtungen
Im Jahr 1475 wird eine alte Frau aus Nassau auf der Schartwiese in Lützel verbrannt (vgl. Dr. med. Dr.h.c. Fritz Michel: Alte Koblenzer Gerichtsstätten, Koblenz 1911, S. 13 - 15). In diesem Zusammenhang wird eine Hinrichtung durch ein Ketzergericht einer anderen Frau im Jahr 1520 durch Verbrennen in einer Notiz des damaligen Schöffen Peter Meier in seinem Schöffenbuch angeführt:  „1520 uff montage nach Exaudi Maii hatt Baltasar Boiss v. Waldeck zur zyt amptman zu Coblents verbrennen laissen uff der Laupach (Laubach) morgens um acht uhren Elen von Winningen“ (ebd., S. 15).

1491 Sep. (in die S. Mauricii) Im Stadtarchiv Koblenz befindet sich eine Urkunde über die „Urfehde der Gerdt (Girtruidt) Junckeren zu Moselweiß (Wiss) für den Trierer Erzbischof Johann II von Baden und die Stadt Koblenz wegen der Haft, mit der sie wegen Zauberei bestraft worden ist.“(STAK 623 Nr. 435)

Ein Henker des Kurfürsten Johann II hat angegeben, in unserer Gegend in den Jahren 1492 - 1494 dreißig Hexen verbrannt zu haben (vgl. Schröder: Verwaltung und Rechtspflege. In: Heimatkunde von Koblenz, Teil I, Coblenz in vergangenen Tagen, 1913, S. 17).

Am 9. Oktober 1500 wurde in Horchheim (bei Koblenz) eine Zauberin verbrannt, und es gab eine Untersuchung über eine zweite Zauberin. (vgl. Hansen, J.: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und Hexenverfolgung im Mittelalter, 3. Auflage, 1911, S. 597).

Beim Galgen auf dem Kiesel (Gintgens Galgen) auf der Dreispitz in Arenberg: Zwei Frauen aus Immendorf, Noßen Eile und Grit, genannt die Schönmundin, wurden als Hexen verbrannt. Dies wusste ein Zeuge in einem laufenden Prozess 1578 zu berichten (vgl.  http://www.arenberg-info.de/htm/galgen.htm). Die Original-Quellen befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz unter Best 56 Nr.1711 III.

Im Jahr 1596 gelang es den Jesuiten in Koblenz, eine der Hexerei überführte Frau zu retten (vgl. Duhr, B.: Die Stellung der Jesuiten in den deutschen Hexenprozessen, Köln 1900, S.73).

Johann Rincker, verbrannt am 16. Oktober 1602 in Horchheim (vgl. Ritter, Alexander: Hexenprozesse am hessischen Mittelrhein. Bisher unbeachtete Quellen aus Archiven in Hessen und Rheinland-Pfalz. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 32 (2006), S. 210 - 211).

24 Männer und Frauen wurden in Koblenz 1629 wegen Hexerei und Zauberei verbrannt (vgl. Bellinghausen Hans: Hexenprozesse in Winningen. In: Rheinische Heimatblätter, Jahrgang 1924, Nr. 1, Januar, S. 9). Die Ausführungen von Herrn Dr. Hans Bellinghausen beziehen sich auf das Koblenzer Ratsprotokoll von 1629. Dieses sei laut des Historikers,  Herrn Dr. Walter  Rummel, nicht mehr auffindbar. Dr. Bellinghausen müsse auf eine in Privatbesitz befindliche Akte zurückgegriffen haben. 

Renhardt Jost wurde wegen Zauberei inhaftiert und stirbt am 20. Februar 1629 bei seinem Bekenntnis in Koblenz (BArch, R 58/9735).

Es existiert das Zeugenverhör in der Zaubereisache gegen die Witwe Maria Rottkopf aus Koblenz-Pfaffendorf, 1628/1629, im Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 33, Nr. 12.334. Der Ausgang des Verfahrens ist unbekannt.

In Koblenz-Lay wurden folgende Menschen gegen 1630 hingerichtet: Catharina Polcher, Susanne Halscheid, Claus Laux, Agnes Wirges und Barbara Mader. Weiter soll die Ehefrau des Johannes vom Landt hingerichtet worden sein. Alle diese Informationen konnten den Prozessakten aus Winningen an der Mosel entnommen werden, die Prozessakten von Lay sind nicht mehr vorhanden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Hexenverfolgung in Lay noch weitere Opfer forderte (vgl.  Morbach, R.: Hexenverfolgung an der unteren Mosel. In: Rund um Lay, 2000, Heft 2, S. 60 - 89).

In dem Buch „Täntze, todt und teuffel“ von Hans-Peter Pracht wird eine Hinrichtung von 25 Personen aus Koblenz auf dem Dieblicher Berg, Ende des 16. Jahrhundert aufgeführt  (vgl. Pracht, H.-P: täntze, todt und teuffel, 1991, S. 105).

Darüber hinaus haben wohl Verfolgungen in Koblenz-Ehrenbreitstein, Koblenz-Kapellen, Vallendar und Lahnstein am Rhein stattgefunden (vgl. Lehnet, Hans:  Hagelzauber im Wirgeswäldchen, eine "Hexe" in Pfaffendorf und Horchheim 1628/29. In: Kirmes - das Horchheimer Magazin – 2001, S. 27 – 31).

Laut Limburger Chronik erfolgte im Jahr 1593 eine Hinrichtung von 30 Frauen in Montabaur wegen Zauberei. In den Jahren 1628  - 1631 wurden nicht weniger als 81 Frauen und Männer als mutmaßliche Hexen in Montabaur verbrannt. Auch sind Verfolgungen und Hinrichtungen aus der Umgebung von Bad Ems, Frücht, Nassau, Becheln und Dausenau aus dem Rhein-Lahn-Kreis bekannt.

Es hat im Koblenzer Schöffenhaus eine Folterkammer mit diversen Folterinstrumenten gegeben (vgl. Bellinghausen H.: Die Folterkammer im Koblenzer Schöffenhaus. In: Koblenzer Heimatblätter, 12. Dezember 1926, Nr.50, S.2 - 3).

Wenn ein Familienmitglied als Hexe denunziert, verfolgt und hingerichtet wurde, so hatte dies negative Auswirkungen in sozialer und materieller Hinsicht auf die übrigen Familienmitglieder. Oft wurden Familienangehörige von Hingerichteten selbst wegen Hexerei verfolgt und bis zur dritten Generation ausgelöscht (vgl. Voltmer Dr., Rita; Jagd auf „böse Leute“, Hexenverfolgung in der Region um den Lacher See (16.  – 17. Jh.). In: Plaidter Blätter, Jahrbuch des Plaidter Geschichtsvereins 1, 2003, S. 11 - 24 sowie Voltmer Dr., Rita: Hexentod, Hexereiverfahren im Hunsrücker Raum, 16. und 17. Jahrhundert, Broschüre zur Ausstellung „Hexentod“).

Bildnachweis
Bild 1 mit freundlicher Genehmigung vom LBZ Koblenz Landesbibliothekszentrum RLP. (www.dilibri.de)

Weitere  verwendete Literatur: 
Bellinghausen, Hans; 2000 Jahre Koblenz, Boppard am Rhein 1971
Decker, Reiner: Hexen, Darmstadt 2000
Dillinger, Johannes; „Böse Leute“, Hexenverfolgungen in Schwäbisch-Österreich und Kurtrier im Vergleich, Trier 1999
Grieshammer, Birke: http://www.hexen-franken.de/nachwort/
Kramer, Heinrich u. Sprenger, Jacob: Hexen, Zauberer, Dämonen, Geschichten aus dem Hexenhammer (Malleus Maleficarum), Rudolstadt 2012
Lehnet, Hans: Hagelzauber im Wirgeswäldchen : eine "Hexe" in Pfaffendorf und Horchheim 1628/29. In: Kirmes - das Horchheimer Magazin. - 2001,
S. 27+29+31[und in Ober- und Niederlahnste.in] 
Lorenz, Sönke: Hexen und Hexenprozesse im deutschen Südwesten unter: http://www.uvk.de/uploads/tx_gbuvkbooks/PDF_L/9783896698124_L.pdf.
Morbach, R.: Hexenverfolgung an der unteren Mosel. In: Rund um Lay, 2000, Heft 2, S. 60-89
Nassauer Anzeiger ; Von Hexen und Hexenprozessen im ehemaligen Drei und Vierherrischen unserer Heimat, 1928/ 29, Nr. 8
Neu, Martinus: Merckwürdigkeiten der  Stadt Montabaur von 1766
Pracht, Hans- Peter: Tänzte, Todd und Teuffel. Die grausame Spur der Hexenverfolgung in der Eifel, Aachen, 1991
Rhein-Zeitung, Chronik: Zauberer und Kräuterfrauen - Hexenprozesse in der Region; 5.11.2012
Rummel Dr., Walter: Bauern, Herren, Hexen, Göttingen 1991
Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland, Göttingen 1981
Sonnen, Bruno, Juristen über Leben und Tod, Wie Koblenzer Anwälte versuchten, gegen den Hexenwahn ihrer Zeit zu kämpfen. In: Christen-Geschichten,
Stationen der Kirche von Koblenz, 1990 Görres-Verlag Koblenz, S. 29-33)
Spee, Friedrich von :  Cautio Criminalis oder rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse, München 2000
Voltmer Dr., Rita: Hexentod, Hexereiverfahren im Hunsrücker Raum, 16. und 17. Jahrhundert, Broschüre zur Ausstellung „Hexentod auf der Burg Kastellaun" von 2014
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Exorzismus